Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/104: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15<i>b</i> des Energiegesetzes (Art. 3<i>j</i> Abs. 1 EnV) · 10 Seiten

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Stromverbrauch von 4’500 kWh/a von heute 58,50 auf 67,50 Franken pro Jahr steigen. Auch Unternehmen müssen den erhöhten Zuschlag bezahlen. Dank der bereits bestehenden Möglichkeit der Rückerstattung des Zuschlags ab einer Stromintensität von 5% und einem Rückerstattungsbetrag von mindestens 20‘000 Franken werden stromintensive Unternehmen entlastet, sofern sie eine Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz mit dem Bund abschliessen.

Allerdings können Unternehmen mit einem höheren Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung beim BFE Antrag auf eine teilweise bis vollständige Rückerstattung des Netzzuschlags stellen, wenn sie gleichzeitig Energieeffizienz-Massnahmen vorsehen. Durch diese Rückerstattungen wird die Wirtschaft 2017 voraussichtlich um rund 60 Millionen Franken entlastet. Dazu kommt, dass besonders Grossverbraucher von historisch tiefen Preisen für elektrische Energie sowie fossile Brenn- und Treibstoffe profitieren. Bei der Elektrizität spielt zudem die Absenkung des WACC für Investitionen in die elektrischen Netze per 1.1.2017 eine Rolle. Diese Anpassung führt zu tieferen Kosten für die Netznutzung im Umfang von voraussichtlich durchschnittlich rund 0,3 Rp./kWh2.

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2 Der Stromnetz-WACC (Art. 13 Abs. 3 Bst. b Strom VV) für das Tarifjahr 2017 sinkt von 4.70% um 0.87 Prozentpunkte auf 3.83% zurück, was einer Reduktion der Netzentgelte von rund 174 Millionen Frankenentspricht.