Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/104: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15<i>b</i> des Energiegesetzes (Art. 3<i>j</i> Abs. 1 EnV) · 10 Seiten

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Pa. Iv. 12.400) von 1,0 auf 1,5 Rp./kWh konnten grössere KEV-Kontingente ausgestellt und die Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen eingeführt werden.

Die Fördermittel sind selbst mit Anhebung des Netzzuschlags auf das gesetzlich vorgesehene Maximum von 1,5 Rp./kWh spätestens ab 2018 ausgeschöpft, so dass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren KEV-Bescheide mehr ausgestellt werden können.

2.3 Voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben des EnG-Fonds

2.3.1 Stromproduktion

Die Stromproduktion der KEV-Anlagen steigt 2017 voraussichtlich total um 473 GWh auf 2’965 GWh (Tabelle 1 und Abbildung 1). Dies deshalb, weil sowohl 2016 als auch 2017 wiederum KEV- Kontingente freigegeben werden (vorausgesetzt der Netzzuschlag wird auf 1,5 Rp./kWh angehoben). Diese fallen im Vergleich zu den Vorjahren angesichts der finanziellen Situation des Fonds allerdings bescheiden aus. Immerhin soll damit eine einigermassen kontinuierliche Entwicklung des Zubaus aller geförderten Technologien ermöglicht werden.

Nachfolgend sind die voraussichtlichen KEV-Vergütungen der Jahre 2016 und 2017 aufgeführt (Tabelle 1). Die Summe der KEV-Vergütungen steigt in diesem Zeitraum von 512 auf 622 Millionen Franken. Davon werden rund 100 bzw. 117 Millionen Franken durch Einnahmen aus dem Stromverkauf am Markt gedeckt. Die Differenz muss durch den EnG-Fonds finanziert werden. Aufgrund des voraussichtlich tiefbleibenden Strommarktpreises (gerechnet wird mit rund 4 Rp./kWh) wird der Anteil der nicht gedeckten Kosten, die der EnG-Fonds übernehmen muss, grösser.

Bei der Schätzung der Förderkosten wird berücksichtigt, dass nicht alle Anlagen, die einen positiven Bescheid erhalten, auch tatsächlich gebaut werden. Vor allem bei der Windkraft, aber auch bei der Kleinwasserkraft, bei der Biomasse und bei der Geothermie ist die Ausfallquote relativ hoch. Das zeigt sich aber erst mehrere Jahre nach Ausstellung des Förderbescheids. Auf Basis von Erfahrungswerten kann abgeschätzt werden, wie viele der förderwürdigen Anlagen nicht realisiert werden. Solche Anlagen werden als nicht kostenwirksam betrachtet. Das System wird mit Absicht „überbucht“, um möglichst viele Projekte in die Förderung aufzunehmen. Dies erfolgt mit sehr konservativen Annahmen zur Realisierungswahrscheinlichkeit der verschiedenen Technologien.

Tabelle 1: Voraussichtliche KEV-Stromproduktion und Vergütung pro Technologie

[GWh] [Mio. CHF] [GWh] [Mio. CHF]

Stromproduktion Vergütung Stromproduktion Vergütung KEV 2016 2016 2017 2017 Wasserkraft 1’040 169 1’215197

Photovoltaik 409 138 560185

Windkraft 113 22 16834

Biomasse 930 183 1'022206

Total 2’492 512 2’965 622