Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 11 Seiten

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II. BESONDERER TEIL

1. Vorbemerkung

Der besondere Teil stellt die Meinungen der an der Vernehmlassung Beteiligten dar. Danach wird zwischen einer Zustimmung und einer Ablehnung bezüglich der Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 sowie einer Enthaltung unterschieden.

2. Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014

2.1 Zustimmung

Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW,

SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Interessierte Kreise: CP, economiesuisse, FER, KKJPD, SGB, sgv, SSV,

Traivail.Suisse

Parteien: BDP, CVP, FDP, SPS

Bemerkungen:

AI fragt nach dem Wert der Verordnung (EU) Nr. 515/2014, nachdem in jüngerer Zeit einzelne Länder dazu übergegangen sind, sich mit Zäunen abzuschotten oder Flüchtlinge nicht mehr passieren zu lassen.

BE verweist auf den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2015 für eine Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Der Kanton sieht zwischen diesem Verordnungsentwurf und der vorliegenden Schengen-Weiterentwicklung einen Zusammenhang und wünscht daher, dass in der Botschaft dazu Stellung genommen wird.

FR nimmt zur Kenntnis, dass die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf die Kantone mit sich bringt. Er weist darauf hin, dass dieser Fonds im Rahmen der aktuellen Migrationslage eine wichtige Rolle spiele. Der Fonds sei nicht nur ein Symbol der Solidarität, sondern auch ein konkretes Instrument zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen. Der Kanton FR schlägt vor zu prüfen, ob die Gesamtkosten für die Schweiz nicht 18,43 Millionen Franken pro Jahr übersteigen werden, da dieser Betrag ungefähr dem Schweizer Betrag an den Aussengrenzenfonds entspreche, der jedoch mit einem Drittel weniger ausgestattet wurde. Ausserdem müsse eine Kosten-Nutzen-Analyse für die vorgesehenen Massnahmen durchgeführt werden, um die genannten Kosten in Bezug zu den erzielten Wirkungen setzen zu können. Diese seien bis heute mit Blick auf die Problemfelder Terrorismus und Migrationskrise nicht vollumfänglich zufriedenstellend.