Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/106: Teilnahme der Schweiz am Fonds für die innere Sicherheit · 11 Seiten

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Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds wird sich die Schweiz voraussichtlich mit durchschnittlich 18,43 Millionen Franken pro Jahr am Fonds beteiligen. Als Grundlage für die Berechnung der Beitragszahlungen der Schweiz sowie der anderen assoziierten Staaten dient der Schengen-Schlüssel gemäss SAA (Art. 11 Abs. 3 SAA).

Im Gegenzug zu ihren finanziellen Leistungen an den Fonds wird die Schweiz Zuweisungen für nationale Massnahmen aus dem Fonds erhalten. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Schweiz über die Laufzeit des Fonds Zuweisungen in der Höhe von ca. 20 Millionen Franken erhalten wird (vgl. Anhang I der Verordnung [EU] Nr. 515/2014); diese sollen insbesondere für Projekte, die zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen beitragen, eingesetzt werden.

2. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

2.1 Ausgangslage

Am 4. November 2015 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. Februar 2016.

2.2 Vernehmlasser

Insgesamt sind 47 Stellungnahmen eingegangen. Am Vernehmlassungsverfahren haben sich alle Kantone, fünf Parteien (BDP, CVP, FDP, SPS, SVP), der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, drei Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, sgv, Travail.Suisse) sowie das Centre Patronal, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die Fédération des Entreprises Romandes, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Plattform der liberalen Juden der Schweiz, der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter, die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden und schliesslich der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste beteiligt.

2.3 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Von den Kantonen gingen 26 Vernehmlassungsantworten ein. Vier Kantone (NW, SG, SH, SZ) verzichteten auf eine Stellungnahme, wobei der Kanton St. Gallen mit der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands einverstanden ist. Alle anderen Kantone sind mit der vorgeschlagenen Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 einverstanden. Von den Parteien (BDP, CVP, FDP, SPS, SVP) sprechen sich bis auf die SVP alle für die Übernahme der Verordnung aus. Die SVP ist der Ansicht, dass die aktuelle europäische Debatte zu Schengen/Dublin klar aufzeige, dass diese Abkommen in der aktuellen Einwanderungswelle keinen Mehrwert bringen. Die Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, sgv, Travail.Suisse) sowie die Verbände CP, FER, SGB und SSV äussern sich positiv zur Vorlage, wobei der sgv nur unter Vorbehalt zustimmt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) erklärt sich mit der Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 einverstanden. Auf eine Stellungnahme verzichtet haben die Verbände PLJS, SGV, SVR, VKM, VSAA, VSED, EDK sowie der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen.

2.4 Allgemeine Beurteilung der Beteiligung der Schweiz am Fonds für die in-

nere Sicherheit

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und spricht sich für die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aus. Sie ist der Ansicht, dass die Verantwortung für die Stärkung der Aussengrenzen von allen Schengen-Staaten gemeinsam getragen werden sollte. So werden angesichts der aktuellen