Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 14 Seiten
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Référence du dossier: OFT / BAV-313.00-00009/00003/00004/00004/00001
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Seit dem 1. Juli 2013 sieht das Personenbeförderungsgesetz (PBG) vor, dass die Finanzierung der im RPV bestellten Leistungen im Rahmen eines vierjährigen Zahlungsrahmens zu erfolgen hat.
Zur erstmaligen Umsetzung dieser Bestimmung hat das UVEK eine Vorlage für die Vernehmlassung bei den Anspruchsgruppen ausgearbeitet. Die Vorlage sieht im Wesentlichen eine Änderung von Artikel 30a PBG vor mit dem Ziel, das Instrument des Zahlungsrahmens in einen Verpflichtungskredit umzuwandeln. Mit einem Verpflichtungskredit für den RPV schafft der Bund eine bessere Sicherheit hinsichtlich der mittelfristig zu erwartenden Entwicklung der Abgeltungen. Damit können die verschiedenen Anspruchsgruppen ihre Vorhaben und ihre Finanzierungsbedürfnisse besser planen.
Zudem wird der Entwurf zu einem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit von 3970 Millionen Franken für die Abgeltung der Leistungen im RPV für die Fahrplanperioden 2018–2019 und 2020–2021 unterbreitet. Für die zweite Bestellperiode (2020–2021) soll der Bundesrat die Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeben. Damit kann er auf mögliche Veränderungen bei den finanzpolitischen Rahmenbedingungen reagieren.
Der Bundesrat beauftragte das UVEK am 13. April 2016, die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und sonstige interessierte Kreise im Rahmen einer Vernehmlassung zu dieser Vorlage über einen Verpflichtungskredit anzuhören.
1.2. Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens
Die Vernehmlassung dauerte vom 13. April bis zum 14. Juli 2016. Die Teilnehmenden (die unter Ziffer 3 aufgeführt sind) wurden schriftlich dazu eingeladen, ihre Stellungnahme zu den Unterlagen abzugeben, die von der Internetseite des Bundes heruntergeladen werden konnten.
Insgesamt wurden 230 Teilnehmende zur Vernehmlassung eingeladen. Sie gehören folgenden Gruppen an:
1. Kantone (27 Teilnehmende)
2. In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien (13 Teilnehmende)
3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
(3 Teilnehmende)
4. Nationale Dachverbände der Wirtschaft (8 Teilnehmende)
5. Kantonale Ämter des öffentlichen Verkehrs (26 Teilnehmende)
6. Nach PBG abgegolteneTransportunternehmen (117 Teilnehmende)
7. Sonstige Organisationen und Verbände (36 Teilnehmende)
Eine detaillierte Liste der zur Vernehmlassung Eingeladenen nach Gruppen ist in Kapitel 3 enthalten.