Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 14 Seiten
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Référence du dossier: OFT / BAV-313.00-00009/00003/00004/00004/00001
Sowohl die SVP als auch der SBV lehnen die Progression der Mittel für den RPV grundsätzlich ab.
Betrag grossmehrheitlich als unzureichend eingestuft
Die KöV verlangt eine Erhöhung des Verpflichtungskredits auf 4104 Millionen Franken für die Fahrplanperioden 2018–2021. Diese Haltung wird von der grossen Mehrheit der Kantone und von einem Teil der Organisationen mitgetragen. Der VöV gelangt zur gleichen Einschätzung.
Die Berechnung des vorgeschlagenen Betrags stützt sich auf den Grundsatz, dass die geschätzten Mehrkosten für die Leistungen im RPV in den Fahrplanperioden 2018–2021 (+ 882 Mio. Franken in 4 Jahren) zu je einem Drittel (also im Umfang von je 294 Mio. Franken) vom Bund, den Kantonen und den Verkehrsunternehmen übernommen werden. Weil der Bund bereits eine Aufstockung der Finanzmittel auf 160 Millionen Franken gegenüber dem Budget für das Jahr 2017 (Stand Juli 2015) beantragt hat, soll der Verpflichtungskredit um zusätzliche 134 Millionen Franken für vier Jahre erhöht werden.
Um die Finanzierung der 3G/4G-Mobilfunksignalverstärker nicht zu gefährden, fordern die SBB, die SOB und Thurbo sowie der Kanton Bern, der Schweizerische Städteverband (SSV), der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (LITRA), der VCS und der WWF noch mehr Geld, nämlich einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 4136 Millionen Franken.,
Einige Antwortende (Kanton Jura, Grüne Partei, SEV) bestehen darauf, dass der Bund die Hälfte des geschätzten globalen Abgeltungsbedarfs in der Höhe von 4250 Millionen Franken oder von
4282 Millionen Franken (je nachdem, ob die Finanzierung der 3G/4G-Signalverstärker inbegriffen ist oder nicht) übernimmt.
Die wichtigsten Argumente zugunsten eines höheren Bundesbeitrags lauten wie folgt:
- Die Kantone erwarten, dass der Bund bereits ab der ersten betroffenen Fahrplanperiode 2018–2019 die Verbundfinanzierung der Leistungen des RPV durch Bund und Kantone einhält. Die Kantone wehren sich insbesondere gegen den Grundsatz, wonach sie den Bundesanteil der zusätzlichen Abgeltungen für Betriebsmittel im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 übernehmen sollen (vgl. dazu Ziffer 2.2.4).
- Zwar ist die Haltung der Transportunternehmen hinsichtlich der Effizienzsteigerungen differenziert, sie gehen jedoch darin einig, dass sich diese nur begrenzt auswirken. Der VöV ist der Ansicht, dass die Sparpotenziale noch wirksamer genutzt werden können. Er führt jedoch auch ins Feld, dass sich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Qualitätserfordernisse bei einigen Unternehmen als Kostentreiber entpuppen können. RAILplus warnt vor einer Überschätzung der Skaleneffekte. PostAuto Schweiz und tl erinnern daran, dass bereits seit mehreren Jahren Effizienzsteigerungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Deckungsgrade erzielt werden. Vonseiten der Parteien und der Organisationen unterstreichen die SP und die Gewerkschaften die Folgen weiterer Einsparungen für die sozialen Aspekte und die Sicherheit bei den Verkehrsunternehmen.
- Für eine Mehrheit der Antwortenden haben die Tarife im öffentlichen Verkehr die Toleranzschwelle der Kundinnen und Kunden mittlerweile erreicht. Sie befürchten, dass bei neuen Tariferhöhungen die Nachfrage stagnieren oder sogar sinken könnte und ausserdem das Umsteigen auf den motorisierten Individualverkehr begünstigt würde.
- Die Kantone Genf und Waadt weisen darauf hin, dass sie durch die Zuweisung der erforderlichen Haushaltsmittel ihren Willen unter Beweis gestellt hätten, den relativen Rückstand beim regionalen Bahnverkehrsangebot aufzuholen. Wichtig ist für sie, dass sich der Bund an diesem Aufholprozess in einer sich besonders dynamisch entwickelnden Region der Schweiz beteiligt.
- In mehreren Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass die attraktivitätssteigernden Investitionen im öffentlichen Verkehr (z. B. die Ausrüstung für eine verbesserte Internetkonnektivität) auch finanziert werden müssen.