Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/119: Einführung eines Verpflichtungskredits zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2018 bis 2021 · 14 Seiten

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Référence du dossier: OFT / BAV-313.00-00009/00003/00004/00004/00001

2.2. Überblick über die wichtigsten Punkte in den Stellungnahmen

2.2.1. Grundsatz des Verpflichtungskredits

Einführung des Verpflichtungskredits befürwortet

Die Änderung von Artikel 30a PBG, mit der das Instrument eines Zahlungsrahmens durch einen Verpflichtungskredit ersetzt werden soll, wird von fast allen Antwortenden und unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit (Kantone, politische Parteien, Unternehmen, Verbände, Organisationen) befürwortet. Die verbesserte Übersicht und die erhöhte Sicherheit hinsichtlich der Abgeltungen für den RPV über einen Zeitraum von vier Jahren werden oft begrüsst.

Ablehnungen und Vorbehalte

Den Grundsatz des Verpflichtungskredits lehnen nur die SVP und der Schweizerische Bauernverband (SBV) ab.

Die SVP ist gegen die Fixierung von Finanzmitteln in langfristigen Verpflichtungskrediten, die nur alle vier Jahre neu beurteilt werden. Hingegen befürwortet sie jährliche Neubeurteilungen im Rahmen der künftigen Budgetdebatten. Die SVP fordert auch einen Marschhalt bei der Kostenentwicklung im RPV und die Überarbeitung der Kriterien für die Zuteilung der Bundesmittel namentlich an die Kantone. Sie möchte die aktuelle Situation nicht auf vier Jahre hinaus zementieren.

Der SBV lehnt die Änderung des Finanzierungsinstruments ab, weil damit einen Zwang auf den Bundeshaushalt ausgeübt wird. Zudem ist der SBV der Ansicht, dass bei einer Gewährung eines Verpflichtungskredits für den RPV dies auch für die Landwirtschaft der Fall sein sollte.

Auch Organisationen wie der World Wildlife Fund Schweiz (WWF) und der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) kritisieren die Starrheit des Instruments für den Fall, dass eine Erhöhung der Mittel für den RPV nötig wäre.

Der Kanton Aargau ist der Ansicht, dass die Tranchen jährlich flexibel über die Vierjahresperiode eingesetzt und nicht gebrauchte Budgetmittel auf die Folgejahre übertragen werden sollten.

2.2.2. Für die Fahrplanperiode 2018 bis 2021 gewährter Betrag

Der Bundesrat beantragt für die Fahrplanperioden 2018–2021 einen Verpflichtungskredit von

3970 Millionen Franken. Erhöhung der Finanzmittel mit wenigen Ausnahmen begrüsst

Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet die Erhöhung der für den RPV zur Verfügung gestellten Mittel für die Fahrplanperioden 2018–2021 trotz der schwierigen Finanzlage des Bundes.

Mehrere Antwortende, wie die Kantone Glarus und St. Gallen, bestimmte politische Parteien (CVP, FDP) sowie der schweizerische Gewerbeverband (SGV) und die Mitglieder des schweizerischen Strassenverkehrsverbandes (TCS, ACS, ASTAG usw.) sprechen sich für den vom Bundesrat beantragten Betrag aus.

Die BDP heisst zwar den beantragten Betrag gut, tut dies jedoch mit einem Vorbehalt für die zweite Bestellperiode, damit der Bundesrat eine Erhöhung der Abgeltungen falls nötig dämpfen kann. Zudem erwartet die BDP vom Bundesrat und von den Verkehrsunternehmen im Hinblick auf die zweite Bestellperiode verlässliche und wirksame Massnahmen gegen ein zu hohes Kostenwachstum.

Die Organisation ProBahn, welche die Interessen der Kundschaft des öffentlichen Verkehrs vertritt, ist grundsätzlich mit der Höhe des Betrags einverstanden, wird sich jedoch gegen etwaige Tariferhöhungen wehren.