Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/12: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen · 13 Seiten

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2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikel

Entsprechend den in der Vernehmlassung zur Auswahl stehenden Varianten für den Grundperimeter (Varianten 2 und 4), beinhalten die Anhörungsunterlagen zwei Entwürfe der WBF-Verordnung zum Perimeter:

a. WBF-Verordnung zum Perimeter / Variante 2, welche die "weiteren" Zentren im ländlichen Raum ausschliesst;

b. WBF-Verordnung zum Perimeter / Variante 4, welche die "weiteren" Zentren im ländlichen Raum einschliesst.

2.1 Artikel 1

Artikel 1 führt die Liste der Gemeinden des Förderperimeters, alphabetisch, je Kanton auf. Die vorgeschlagenen Abgrenzungsvarianten betrachten die strukturschwächsten Gebiete, welche aufkumuliert 10% der Schweizer Bevölkerung umfassen.

Abbildung 5: Förderperimeter - Übersicht

Quelle: Credit Suisse Economic Research, Prospektiv-Studie zum Perimeter

Je nach Variante des Grundperimeters (vgl. Abbildung 5) resultieren für den Förderperimeter total 135 (Variante 2), bzw. 158 Gemeinden (Variante 4). Diese liegen in 18, bzw. 19 Kantone. Die Zentren in den Kantonen Basel-Stadt und Genf werden wie bisher bereits im Grundperimeter aufgrund ihres grossstädtischen Charakters ausgeschlossen. Die Analyse der Strukturschwäche führt in beiden Varianten zum Ausscheiden der Kantone Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Schaffhausen (auch bisher nicht dabei) aufgrund ihrer Strukturstärke. Bei der Variante 2 scheidet zusätzlich der Kanton Appenzell Innerrhoden (ebenfalls wie bisher) aus dem Förderperimeter aus.

Die Anzahl der abgedeckten Kantone ist bei beiden Varianten grösser als im Status quo. (18, bzw. 19 gegen 11 im Status quo). Zu den bisherigen Kantonen mit Gebieten im Perimeter (BE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SO, TI, UR und VS) kommen neu die Kantone AG, AR (und AI bei Variante 4), BL, FR, TG, VD und ZH hinzu.

Der Förderperimeter umfasst wie bisher 10% der Schweizer Bevölkerung. Im Vergleich zur heutigen Abgrenzung ist die Anzahl der Gemeinden im Perimeter deutlich geringer (ca. 633 im Status quo). Die neue Definition des Grundperimeters zielt auf Zentren und damit tendenziell grössere Gemeinden ab. Die eher kleineren, ländlichen und gebirgigen Gemeinden, die einen Grossteil des heutigen Perimeters ausmachen, sind mit der neuen Abgrenzungsmethodik a priori vom Grundperimeter ausgeschlossen, da sie aus raumplanerischer Sicht nicht im Fokus der wirtschaftlichen Entwicklung stehen.

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