Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/12: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen · 13 Seiten
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Gemeinden). Aus diesem Grund wird die Beschäftigungsentwicklung auf Basis der Betriebszählung bis 2008 betrachtet.
Mit Ausnahme der Bruttowertschöpfung pro Beschäftigten stammen alle Teilindikatoren direkt aus der amtlichen Statistik. Die Variable Bruttowertschöpfung pro Beschäftigten bringt die Strukturschwäche der ansässigen Branchen zum Ausdruck und beeinflusst den Strukturschwäche-Indikator mit zehn Prozentpunkten. Strukturschwache Gemeinden sind von wertschöpfungsarmen Branchen geprägt, etwa von der Landwirtschaft. Dem gegenüber stehen strukturstarke Gemeinden, die hochproduktive Branchen beherbergen, etwa Rohstoffhandel oder Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Seit Dezember 2012 sind aus der öffentlichen Statistik für die Jahre 2008 bis 2010 Werte des Bruttoinlandprodukts auf Kantonsebene verfügbar. Mit der Betriebszählung 2008 liesse sich ein kantonales BIP pro Beschäftigten berechnen. Aufgrund der teilweise beträchtlichen Heterogenität der Kantone ist die Verwendung dieser Werte für den hier betrachteten Indikator der Strukturschwäche nicht zielführend, da Werte auf regionaler, bzw. Gemeindestufe benötigt werden. Aus diesem Grund wird auf die von Credit Suisse Economic Research entwickelte Methode der regionalen Bruttowertschöpfung pro Beschäftigten zurückgegriffen. Diese Masszahl basiert auf den kantonalen BIP- bzw. Wertschöpfungszahlen und einer Kombination von weiteren öffentlichen Statistiken (u.a. Produktionskonto der Branchen, Eidgenössische Betriebszählung/STATENT)
und vermag die Produktivität auf die Ebene der Regionen und Gemeinden herunterzubrechen.
Wie in der Vergangenheit werden die Teilindikatoren auf Basis des Schweizer Durchschnitts sowie der Standardabweichung auf Ebene der Schweizer Gemeinden standardisiert. Anschliessend werden die Teilindikatoren mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und zum Gesamtindikator der Regionalentwicklung summiert. Dieser stellt das Ranking dar, auf dessen Basis die Abgrenzung der Anwendungsgebiete erstellt wird. Die Anwendungsgebiete umfassen die strukturschwächsten Gebiete des Grundperimeters, welche aufkumuliert, 10% der Schweizer Bevölkerung abdecken.
1.1.4 Einbettung des Grundperimeters in die kantonalen Richtpläne
Auf Basis der vom ARE erstellten Kategorisierung der Gemeinden nach raumentwicklungspolitischen Kriterien wurde von der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) im Dezember 2012 eine Umfrage bei den Kantonen durgeführt. Ziel der Umfrage war es, die Übereinstimmung der vorgeschlagenen Zentrendefinition mit den kantonalen Richtplänen zu prüfen. Die VDK hat von allen 26 Kantonen Antworten erhalten und diese anschliessend an das SECO weitergeleitet. Auf Basis der Rückmeldungen der Kantone wurden die Gebietsdefinitionen vom Evaluator in Rücksprache mit dem SECO angepasst. Damit konnten die durch die kantonalen Richtpläne und deren geographischen Schwerpunkte notwendigen Anpassungen in den Grundperimeter eingepflegt werden. Das Raumkonzept wurde so den lokalen und z.T. kleinräumlichen Gegebenheiten spezifisch mit Blick auf das Instrument der Steuererleichterungen angepasst. Somit beinhaltet jegliche Variante der Anwendungsgebiete ausschliesslich Gebiete, welche seitens der Kantone zur Intensivierung der wirtschaftlichen Aktivitäten bezeichnet wurden.
Die Rückmeldungen bzw. Änderungsanträge der Kantone lassen sich wie folgt kategorisieren:
a) Ein-, bzw. Ausschluss von einzelnen "weiteren" Zentren im ländlichen Raum.
b) Ein-, bzw. Ausschluss von einzelnen suburbanen Gemeinden.
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