Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/12: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen · 13 Seiten

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1.1.3 Das Steuerungsmodell

Die Studie "Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der NRP"4 (nachfolgend Prospektiv-Studie zum Perimeter, Ref. 6) bildet die Grundlage für die Festlegung der Anwendungsgebiete nach Artikel 3 der BR-Verordnung. In diesem Bericht werden gestützt auf die Definitionen im Raumkonzept Schweiz und nach Umfrage bei den Kantonen sowohl der Grundperimeter mit allen potentiell abdeckbaren Gemeinden als auch der Strukturschwächeindikator definiert.

1.1.3.1 Definition des Grundperimeters

Die Experten kommen zum Schluss, dass es auf der bisherigen Grundlage der Mobilité-Spatiale-Regionen (MS-Regionen) unmöglich ist, die Festlegung der Anwendungsgebiete mit den raumpolitischen Zielsetzungen in Einklang zu bringen.

Die Experten empfehlen eine alternative Grundlage, welche das Raumkonzept Schweiz (Ref.

75) mit den entsprechenden funktionalen Räumen und Zentren berücksichtigt. Das Raumkonzept wurde vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Städteverband (SSV) und dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) als politischer Orientierungsrahmen verabschiedet. Im Sinne der Beschränkung des

Siedlungswachstums zielt das Raumkonzept in erster Linie auf die Verdichtung in den urbanen und suburbanen Räumen. Ausserhalb der Agglomerationen, im periurbanen Raum, soll die Entwicklung auf die regionalen und ländlichen Zentren gelenkt werden. Gemäss dem Raumkonzept ("Strategie 2") soll sich die wirtschaftliche Entwicklung daher vornehmlich in den folgenden Räumen abspielen:

- Urbaner und suburbaner Raum;

- Klein- mittelstädtische Zentren, ländliche Zentren;

- Metropolitane und grossstädtische Zentren.

Die bisherige BR-Verordnung (Artikel 3, Absatz 26) schliesst als örtlichen Wirkungsbereich eine Reihe von Gebieten aufgrund ihrer hohen Zentralität a priori aus. Für die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik stehen also in erster Linie die klein- und mittelstädtischen sowie die ländlichen Zentren als Untersuchungsraum im Fokus. Diese werden vom ARE aufgrund der Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahlen sowie der Distanz zum nächsten Zentrum definiert (vgl. Artikel 2 der revidierten BR-Verordnung). Neben den im Raumkonzept definierten "ländlichen Zentren" weist das ARE zusätzlich eine Kategorie von sogenannten "weiteren" Zentren im ländlichen Raum aus. Diese Kategorie umfasst die kleineren, weniger urbanen Gemeinden, welche dennoch eine Zentrumsfunktion einnehmen.

Neben den Zentren stehen aus Sicht der Raumentwicklung zusätzlich die suburbanen Räume als Entwicklungs- und Verdichtungsraum im Fokus. Es sind dies Gemeinden, die ein mittel- oder kleinstädtisches Zentrum umgeben, an den urbanen Raum angrenzen und mit dem Zentrum in einer engen funktionalen Beziehung stehen. Aufgrund der tendenziell höheren Raumknappheit in den Zentren ist davon auszugehen, dass ein grosser Anteil von zentrumsbezogenen wirtschaftlichen Entwicklungsprozessen in suburbanen Räumen stattfindet. Entsprechend den Zielen der Regionalpolitik sowie der Raumordnungspolitik stehen für die

4 Credit Suisse Economic Research, "Überprüfung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der NRP", Juli 2014. Veröffentlichung im Februar 2015 auf der Internetseite des SECO, rechts unter "Berichte": http://www.seco.admin.ch/themen/05116/05118/05298/index.html?lang=de 5 Raumkonzept Schweiz, Überarbeitete Fassung 20.12.2012, Bundesamt für Raumentwicklung. Dieses Konzept ist auf der Internetseite des ARE unter dem Thema "Raumordnung und Raumplanung" veröffentlicht: http://www.are.admin.ch 6 "Gebiete, deren Volkseinkommen deutlich über dem Landesmittel liegt oder die aufgrund ihrer hohen Zentralität ein besonderes Entwicklungspotenzial aufweisen, können vom WBF nicht als Anwendungsgebiete festgelegt werden". 644.20/2005/00668 \ COO.2101.104.4.889914 5/13