Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Landesverteidigung 4 710 4 733 4 931 4 992 5 043 1,7% Bildung und Forschung 7 357 7 357 7 713 7 922 8 156 2,6% Kultur und Freizeit 507 539 546 552 554 2,2% Gesundheit 234 241 251 250 254 2,1% Soziale Wohlfahrt 22 367 22 442 23 075 22 627 25 290 3,1% Verkehr 8 542 9 231 9 345 10 964 10 946 6,4% Umwelt und Raumordnung 1 459 1 470 1 603 1 610 1 573 1,9% Landwirtschaft und Ernährung 3 683 3 611 3 612 3 611 3 611 -0,5% Wirtschaft 740 712 1 607 1 784 1 962 27,6% Finanzen und Steuern 9 951 9 314 9 751 10 011 11 137 2,9%

Die vom Bundesrat im Voranschlag 2016 umgesetzten Konsolidierungsmassnahmen sind darin deutlich erkennbar: Im Jahr 2016 stagnieren die Ausgaben des Bundes, dies obschon in diesem Jahr mit der Einführung des Bahninfrastrukturfonds neue Ausgaben im Umfang von über 700 Millionen anfallen. Demgegenüber weist die Mehrzahl der Aufgabengebiete kein oder nur ein geringes Wachstum (z. B.: Bildung und Forschung, Landesverteidigung, institutionelle und finanzielle Voraussetzungen) oder gar rückläufige Ausgaben auf (z. B. Beziehungen zum Ausland, Landwirtschaft, Wirtschaft).

Ab 2017 setzt wieder ein gewisses Ausgabenwachstum ein. Über die Periode 2015 – 2019 resultiert ein durchschnittliches jährliches Ausgabenwachstum von 3,3 Prozent. Dieses ist allerdings zu wesentlichen Teilen auf neue, teilweise über zusätzliche Einnahmen finanzierte Vorhaben zurückzuführen, so insbesondere die Reform der Altersvorsorge 2020 (Soziale Wohlfahrt, ab 2019), die Einführung des Bahninfrastrukturfonds (ab 2016) und des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (ab 2018) im Verkehrsbereich, die Erhöhung der CO2-Abgabe (Umwelt und Raumordnung, ab 2017), die Integration des Netzzuschlagsfonds (Wirtschaft, ab 2017) und die Unternehmenssteuerreform III (Finanzen und Steuern, ab 2019). Bereinigt um diese Faktoren fällt das durchschnittliche Ausgabenwachstum 2015–2019 rund 1 Prozentpunkt tiefer aus. Es entspricht damit in etwa der erwarteten Entwicklung des nominalen Bruttoinlandprodukts. Dieses Ausgabenwachstum ist indessen aufgrund der 2016 stagnierenden und sich auch danach nur zaghaft erholenden Einnahmenentwicklung nicht finanzierbar.

Drei seit Herbst 2015 bekannte Faktoren führen zu einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation:

 Der Beschluss des Ständerates zur Reform der Altersvorsorge 2020 führt im Jahr 2018 zu Mehrausgaben von knapp 500 Millionen für den Bund. Im Jahr 2019 betragen die Mehrausgaben bereits über 600 Millionen, und sie steigen in den Folgejahren weiter an. Der Beschluss des Ständerates weicht in zwei für den Bundeshaushalt unmittelbar relevanten Punkten vom Entwurf des Bundesrates ab. Der Ständerat will der AHV bereits ab 2018 die 17 Prozent am Mehrwertsteuer-Demografieprozent zukommen lassen, die derzeit in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Der Bundesrat wollte dies erst im Jahr 2019 tun, im Gegenzug für die Senkung des ausgabenprozentualen Beitrags des Bundes an die AHV von 19,55 auf 18 Prozent der Ausgaben der AHV. Diese Senkung lehnte der Ständerat indessen ab. Die übrigen Abweichungen von der Botschaft des Bundesrates, namentlich die beschlossene Rentenerhöhung, belasten den Bundeshaushalt erst mittelfristig, dies aber in einem