Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Biodiversität <20 <35 <40 Wald <10 <10 <10

Erhöhung Studienabschlüsse Humanmedizin 10 2040

Verstärkung Integration Flüchtlinge <15 <15 Gesundheit (diverse Vorlagen) 9 2121

NAF (Beschluss KVF-S) 145145

Sportpolitisches Konzept 1545

Weiterführung rollende Landstrasse (Rola)26

Bevölkerungsschutz (SDVN) n.q. n.q. n.q. Asylverfahrenszentren Bund (kumuliert ca. 550 Mio.) n.q. n.q. n.q.

1.3 Entlastungsstrategie des Bundesrates

1.3.1 Ausgabenseitige Konsolidierung

Schreibt ein Staat Defizite, so hat er drei Optionen, damit umzugehen. Er kann sich verschulden, die Einnahmen erhöhen oder die Ausgaben senken. Die Option der Neuverschuldung fällt für den Bund aufgrund der Schuldenbremse ausser Betracht; diese lässt über einen Konjunkturzyklus hinweg keine Neuverschuldung zu.

Eine Konsolidierung des Haushalts über eine Erhöhung der Einnahmen kommt aus Sicht des Bundesrates ebenfalls nicht in Frage. Zum einen bedingen Erhöhungen der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer eine Änderung der Bundesverfassung. Allfällige Mehreinnahmen fielen daher zu spät an, um die kurzfristigen strukturellen Defizite zu decken. Zum andern sprechen aber auch politische und wirtschaftliche Gründe gegen Steuererhöhungen zum Zweck der Haushaltssanierung. Die Unternehmenssteuern stehen im Zentrum der Unternehmenssteuerreform III; Erhöhungen sind hier mit Blick auf die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz nicht erstrebenswert. Die Mehrwertsteuer soll bereits im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 zugunsten der AHV erhöht werden, weitere Erhöhungen erscheinen kaum durchsetzbar. Auch bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben bestehen derzeit Reformvorhaben. Die übrigen Einnahmen sind entweder zweckgebunden und bieten damit keine Möglichkeiten zur Entlastung des Haushalts (Mineralölsteuer, LSVA, Lenkungsabgaben, ab 2018 auch die Automobilsteuer) oder könnten aufgrund ihres Volumens oder ihres Erhöhungspotenzials nur einen relativ geringfügigen Beitrag an die Sanierung leisten (z. B. Alkohol–, Bier- oder Tabaksteuer, nicht fiskalische Einnahmen).

Als einzige Option bleibt somit eine ausgabenseitige Entlastung des Haushalts. Für ein Ansetzen auf der Ausgabenseite spricht auch, dass die sehr tiefe bzw. negative Teuerung und deren Auswirkungen auf die Einnahmenentwicklung ein wesentlicher Grund für die strukturellen Schwierigkeiten des Bundeshaushalts ist; ebendiese tiefe Teuerung erlaubt es, auf der Ausgabenseite Kürzungen vorzunehmen, ohne Abstriche am ursprünglich vorgesehenen realen Leistungsniveau in Kauf nehmen zu müssen.

Bei der Festlegung der Höhe des Entlastungsziels im Sommer 2015 hat sich der Bundesrat an den Vorgaben der Schuldenbremse orientiert. Es wurde so definiert, dass der Haushalt auf Grundlage des provisorischen Finanzplans 2017–2019 im Jahr 2017 ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus sollten in den Jahren 2018 und