Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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erheblichen Ausmass. Gestützt auf Artikel 5 der Finanzhaushaltverordnung muss der Beschluss des Ständerates in der Finanzplanung abgebildet werden.
Die aktuelle Situation im Flüchtlingsbereich erfordert ab 2017 aufgrund der stark steigenden Zahl der Asylgesuche und der voraussichtlich hohen Aufnahmequote Mehrausgaben von rund 300 Millionen pro Jahr.
Bei der Aktualisierung der volkswirtschaftlichen Eckwerte wurde die Teuerung für die Jahre 2015 und 2016 erneut leicht nach unten korrigiert. Dies hat eine Reduktion der Mehrwertsteuerschätzungen um 150 bis 200 Millionen pro Jahr zur Folge. Die Schätzung der direkten Bundessteuer wurde nur geringfügig angepasst.
Die strukturellen Defizite in den Jahren 2017–2019 erhöhen sich demnach – vor Umsetzung des Stabilisierungsprogramms – auf 1 Milliarde (2017) und mehr als 1,5 Milliarden ab 2018. Vor diesem Hintergrund wird sich der Bundesrat insbesondere bei der Reform der Altersvorsorge 2020 dafür einsetzen, dass Lösungen gefunden werden, die den Bundeshaushalt weniger belasten als der Beschluss des Ständerates. Auch bei der Vorlage zur Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds1 wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass für den Bund keine Mehrbelastungen entstehen, die über seinen eigenen Vorschlag in der Botschaft hinausgehen. Gelingt dies nicht, so wird das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 aus heutiger Sicht durch ein weiteres Entlastungsprogramm mit Wirkung ab 2018 ergänzt werden müssen.
Mögliche Mehrbelastungen
Der Bundesrat führt neben der eigentlichen Finanzplanung eine Liste von Vorhaben, welche die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Finanzplanung nach Artikel 5 der Finanzhaushaltverordnung2 (noch) nicht erfüllen, die aber den Haushalt im Verlauf der Legislatur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit belasten werden. Zu diesen Vorhaben bestehen Grundsatzbeschlüsse des Bundesrates oder entsprechende Aufträge des Parlaments.
Diese Liste möglicher Mehrbelastungen enthält eine grosse Zahl von Vorhaben mit bedeutenden finanziellen Auswirkungen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind beispielsweise die Weiterführung des Mehrwertsteuersondersatzes für die Hotellerie, die Investitionen in Asylzentren des Bundes, Darlehen für Renovationen von Gebäuden internationaler Organisationen in Genf oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit einer allfälligen Assoziierung an das EU-Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020. Insgesamt addieren sich die möglichen Mehrbelastungen in den Jahren 2018 und 2019 auf bis zu 800 Millionen.
in Mio. CHF 2017 20182019
Total <300 <700 <800 Dauerhafte Verankerung des MWST-Sondersatzes 160200
Internationales Genf, Darlehen Renovationen <80 <100 <100 EU-Forschung / Horizon 2020 125 100100
1BBl 2015 2065