Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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2019 geringfügige strukturelle Überschüsse ermöglicht werden, um dringende, prioritäre neue Vorhaben finanzieren zu können.

1.3.2 Grundsätze des Stabilisierungsprogramms 2017– 2019

Ausgewogenheit zwischen den Aufgabengebieten

Entlastungsprogramme sind erfahrungsgemäss nur mehrheitsfähig, wenn sie ausgewogen sind und alle Aufgabenbereiche des Bundes Opfer erbringen müssen. Zugleich stellen rein proportionale Kürzungen keine realisierbare Option dar, zum einen weil nicht alle Ausgaben in gleichem Mass beeinflussbar sind, zum andern aber auch, weil nicht alle Aufgaben dieselbe Priorität besitzen. Der Bundesrat hat deshalb differenzierte Sparvorgaben erlassen, die u. a. auch dem Wachstum der Aufgabengebiete in den vergangenen Jahren Rechnung trugen. Nach den entsprechenden Vorabkürzungen wurde der verbleibende Entlastungbedarf proportional zu den Ausgaben auf die Departemente verteilt. Dabei wurden die stark gebundenen Ausgaben zu 20 Prozent gewichtet, die schwach bis mittelstark gebundenen zu 80 Prozent, dies auch vor dem Hintergrund, dass die deutlich unter den Annahmen liegende Teuerung höhere Kürzungen bei den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben rechtfertigt. Die Departemente wurden aufgerufen, bei der Entwicklung von Massnahmen Prioritäten zu setzen, solange ein Mindestmass an Ausgewogenheit gewahrt bleibt.

Ausgewogenheit zwischen Transfer- und Eigenbereich

Ebenso entscheidend für den Erfolg von Konsolidierungsbemühungen ist eine angemessene Beteiligung der Verwaltung und insbesondere des Bundespersonals. Der Bundesrat hat deshalb nebst denn allgemeinen Sparvorgaben auch besondere Vorgaben für den Personalaufwand definiert. Er wurde darin auch von der Motion Müller Leo (15.3224) bestärkt, welche eine Begrenzung des Wachstums der Personalausgaben fordert. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Weil er aber die Sorge des Motionärs über das Wachstum der Bundesverwaltung teilt, unterbreitete er dem Parlament in seiner Antwort einen Gegenvorschlag.

Umgemünzt in konkrete Vorgaben besteht der Gegenvorschlag darin, den Eigenaufwand und die Investitionen der Verwaltung im Legislaturfinanzplan 2017–2019 gegenüber dem Finanzplan 2016–2018 vom 20. August 2014 um mindestens 330 Millionen zu reduzieren, davon mindestens die Hälfte im Personalbereich (165 Mio.). So können in der Summe im Eigenbereich die Einsparungen erzielt werden, die auch umgesetzt werden müssten, wenn die Motion Müller angenommen würde. Allerdings ist die Kürzungsbasis etwas breiter. Der Personalaufwand wird somit im Legislaturfinanzplanjahr 2017 auf 5530 Millionen begrenzt. Das sind rund 40 Millionen weniger als der Bundesrat im Voranschlag 2016 beantragt. Dieses Ziel will der Bundesrat mit Anpassungen der Anstellungsbedingungen, die bereits ab 2016 wirken, mit einem Verzicht auf allgemeine Lohnmassnahmen im Jahr 2016 sowie mit einer schrittweisen Reduktion des Stellenbestands erreichen (s. insb. Ziff. 1.5.2, 2.1 und 2.2).