Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Keine Lastenabwälzungen auf die Kantone

Rund ein Viertel der Ausgaben des Bundes geht direkt oder indirekt an die Kantone. Es ist deshalb kaum möglich, ein Stabilisierungsprogramm 2017–2019 zu erstellen, das die Kantone vollumfänglich verschont. Da aber auch viele Kantone derzeit Sparprogramme schnüren, hat der Bundesrat Wert darauf gelegt, keine Massnahmen zu ergreifen, die zu reinen Lastenabwälzungen auf die Kantone führen. Massnahmen, die Beiträge an die Kantone betreffen, sollen diesen möglichst grossen Spielraum lassen, sich selbst ebenfalls zu entlasten.

Vermeidung möglicher Mehrbelastungen

Ein nachhaltiges strukturelles Gleichgewicht des Haushalts kann nur mit ausgabenpolitischer Disziplin erreicht werden. Sparen bedeutet nicht zuletzt auch, auf neue Aufgaben zu verzichten. Die beschlossenen Konsolidierungsmassnahmen sollen nicht durch Mehrausgaben für neue Vorhaben und Projekte in Kürze wieder absorbiert werden. Der Bundesrat will deshalb bei neuen Aufgaben und Aufgabenintensivierungen noch konsequenter als bisher Prioritäten setzen. Vorhaben, die Mehrausgaben gegenüber der aktuellen Planung zur Folge haben, sollen aufgeschoben werden, bis eine adäquate Gegenfinanzierung gefunden werden kann. Der Bundesrat erwartet, dass ihn auch das Parlament, namentlich bei der Reform der Altersvorsorge 2020 und beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, in diesen Bemühungen unterstützt.

1.4 Struktur und Einbettung der Vorlage

1.4.1 Struktur

Im vorliegenden Erläuternden Bericht werden sämtliche Konsolidierungsmassnahmen dargestellt, die der Bundesrat im Verlauf des Jahres 2015 ergriffen hat. Dazu gehören zunächst die Maßnahmen, die der Bundesrat bereits im Voranschlag 2016 umgesetzt hat und die auch in den Folgejahren ihre Wirkung entfalten (s. Ziff. 1.5). Diese Massnahmen wurden dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag 2016 zum Beschluss vorgelegt und sind deshalb im Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 nicht abgebildet.

Im Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 wird dem Parlament sodann ein Paket von Entlastungsmassnahmen unterbreitet, das den Haushalt mit Wirkung ab 2017 zusätzlich entlastet (s. Ziff. 2).

Alle diese Massnahmen werden im Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans 2017– 2019 abgebildet. Damit unterstreicht der Bundesrat seinen Willen, die in die Vernehmlassung gegebenen Massnahmen umzusetzen.

1.4.2 Verhältnis des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen

Der Bundesrat wird dem Parlament in der ersten Hälfte des Jahres 2016 verschiedene finanzpolitisch relevante Vorlagen unterbreiten: Es sind dies zum einen der Bericht zum Legislaturfinanzplan 2017–2019 und das Stabilisierungsprogramm