Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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sonalabbau beim Bundesamt für Polizei in den Bereichen Koordination und Informationsaustausch (Ziff. 2.2, potenzielle Belastung der Kantone) und die Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes (Ziff. 2.24, Entlastung der Kantone).

In der Summe dürfte das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 in Verbindung mit der vorgesehenen Reform der Ergänzungsleistungen zu einer Entlastung der Kantone führen und damit deren Bestrebungen zur Sanierung ihrer Haushalte unterstützen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sind nur sehr klein. Insgesamt wirken die Sparmassnahmen leicht restriktiv. Die antizyklische Finanzpolitik des Bundes wird dadurch aber nicht gefährdet, da die Sparmassnahmen nur dem strukturellen Ausgleich des Bundeshaushaltes dienen (Abbau des strukturellen Defizits). Die automatischen Stabilisatoren im Bundeshaushalt werden dadurch nicht beeinträchtigt; das von der Schuldenbremse zugelassene konjunkturelle Defizit wird durch das Stabilisierungsprogramm nicht beseitigt.

Aufgrund der Sparmassnahmen wird der Bund ab 2017 weniger ausgeben, als bisher geplant. Die wegfallenden Ausgaben sind jedoch – gemessen an der inländischen Wertschöpfung – klein und nicht in vollem Umfang im Inland nachfragewirksam:

 Insgesamt wird der Bundeshaushalt mit den Stabilisierungsmassnahmen bis im Jahr 2019 um rund 1,1 Milliarden entlastet. Dies entspricht in etwa 0,11 Prozent des nominalen Bruttoinlandprodukts.

 Nicht alle Massnahmen im Stabilisierungsprogramm sind aber nachfragewirksam und entfalten eine Auswirkung auf die Schweizer Volkswirtschaft. Insbesondere Massnahmen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, welche in erster Linie zu einer Reduktion der Nachfrage im Ausland führen, sowie die Kürzung der Einlage in den Infrastrukturfonds, welche die Investitionstätigkeit des Bundes nicht beeinflusst und lediglich die Liquidität des Fonds senkt, haben keinen Einfluss auf die inländische Wertschöpfung.

 Ferner muss berücksichtigt werden, dass die Multiplikatorwirkung einer Nachfrageveränderung in einer kleinen offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz kleiner als 1 ist. Mit anderen Worten wird ein Teil des staatlichen Nachfragerückgangs über einen Rückgang der Importe auf das Ausland entfallen.

Ausgehend von diesen Überlegungen und Erfahrungswerten aus anderen Konsolidierungsprogrammen ist der Einfluss auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum in den Jahren 2017 bis 2019 vernachlässigbar klein.