Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten

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Initiative (u.a. Attraktivitätsgewinn des Pflegeberufes) beinhalten sollte. santésuisse fordert zusätzlich ein konsequentes Kostenmonitoring mit zum Voraus definierten Eingriffsmöglichkeiten, um so die Kostenneutralität sicherzustellen. Vorstellbar sei ein Modell, welches sämtliche Leistungserbringer pro Kanton einschliesse und in welchem die Beiträge der Krankenversicherer nach Artikel 7a KLV automatisch gesenkt würden, wenn ein bestimmtes Kostenwachstum überschritten werde.

Mengen- und Kostenfolgen: santésuisse geht davon aus, dass der Bedarf an Pflegeleistungen in den von der Neuregelung betroffenen Bereichen ohne ärztliche Anordnung durch Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zumindest teilweise tendenziell höher eingeschätzt werden wird. Dies einerseits aufgrund der Nähe sowie dem „direkten Zugang“ der Pflegefachpersonen sowohl zu Patientinnen und Patienten aber auch zu den „nicht beruflich an der Krankenpflege Mitwirkenden“ (z.B. Angehörige). Andererseits werde die angestrebte höhere Attraktivität der Pflegeberufe vermutlich zu einem grösseren Angebot von Pflegefachpersonen in den betroffenen Pflegebereichen sowie zu einer entsprechenden Spezialisierung von Pflege-Organisationen führen. Für den ambulanten Bereich rechnet santésuisse für Verrechnung der Pflegeleistungen ohne Verordnung mit einer Kostensteigerung von 5 - 20 % zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, was Kostenfolgen von zwischen 20 - 100 Millionen entsprechen würde. Für den Bereich Pflegeheim rechnen santésuisse mit Mehrkosten: Auch in den Pflegeheimen könne die neue Regelung durch erhöhten Pflegebedarf zu Mehrkosten führen. Bei CHF 1.838 Mrd. CHF Pflegeheimkosten und einer Anhebung um eine Beitragsstufe bei nur 10 % der Patienten würde dies wiederum CHF 30 Millionen an Mehrkosten bedeuten (die Heimbewohner seien im Schnitt in der Beitragsstufe 6 eingestuft). In diesen Berechnungen nicht berücksichtigt ist die zu erwartende und von der Vorlage unabhängige Kostenzunahme aufgrund der medizinischen, demographischen, gesellschaftlichen sowie gesundheitspolitischen Trends und Entwicklungen in den nächsten Jahren.

2.1.6 Dachverbände der Wirtschaft

(SGV, SSV, economiesuisse, SGV/USAM, SGB/USS, FER)

Mit Ausnahme des SGB/USS wird die Vorlage von den Dachverbänden der Wirtschaft abgelehnt (SGV und SSV verzichteten auf die Einreichung einer Stellungnahme).

economiesuisse anerkennt die Leistungen der Pflegenden, lehnt den Gesetzeswurf in dieser Form aber ab, weil die Fragmentierung im Gesundheitswesen damit zunehmen und unerwünschte Kostenfolgen nach sich ziehen würde. économiesuisse regt an, die Stellung der Pflege alternativ im Rahmen von integrierten Versorgungsmodellen zu stärken. Mit der Vorlage würde ein Präjudiz geschaffen für weitere Leistungserbringergruppen, einen gleichen Antrag zu stellen und andererseits würde dies die Fragmentierung des Gesundheitswesens verstärken. Das Gesundheitswesen brauche jedoch mehr koordinierte Betreuung und nicht weniger. Denn mit der Zunahme von chronischen, multimorbiden Patienten müsse die Versorgung künftig noch besser abgestimmt werden. Die Leistungserbringer sollten sich vermehrt absprechen. Diese Koordination könne über den Hausarzt geschehen (Hausarztmodelle) oder im Rahmen von integrierten Versorgungsmodellen (HMO etc.). Die Pflege sollte in diesen Modellen eine massgebliche Rolle spielen. Eine intensivere Zusammenarbeit v.a. zwischen Arzt-und Pflegeberufen wird von économiesuisse als sinnvoll erachtet. Das Potenzial der Pflegenden könne auch helfen, einen allfälligen Ärztemangel zu mildern. Die klassische Arbeitsteilung muss aus Sicht der Wirtschaft weiterentwickelt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf werde jedoch die Versorgung der Patienten verteuern und tendenziell sogar verschlechtern. Sie werde, ohne grossen Nutzen für die Patienten, zu einem Kostenschub führen.

SGV/USAM unterstützt das Ansinnen der parlamentarischen Initiative grundsätzlich, allerdings wird der gewählte Lösungsansatz abgelehnt. Konkret wird befürchtet, dass eine substanzielle Verschiebung weg von der Ärzteschaft hin zum Pflegepersonal zumindest in Grenzfällen zu Qualitätseinbussen führen würde. Auch wird die bisher praktizierte Rollenteilung zwischen Ärzteschaft und anderen Leistungserbringern als eine bewährte Lösung betrachtet, weshalb man grundsätzlich an dieser festhalten möchte. SGV/USAM befürchtet auch, dass bei einer neuen Rollenzuteilung die Verantwortlichkeiten nicht mehr klar zuzuordnen wären, was spezielle Risiken bergen würde. SGV/USAM geht auch davon aus, dass es zu höheren Kosten zu Lasten der OKP kommt.

Auch FER unterstützt den Willen dieses Vorentwurfs zur Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, indem die Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen erhalten, lehnt den Entwurf aber trotzdem ebenfalls ab. FER erscheint es etwas abenteuerlich, Aufgaben an das Pflegepersonal zu delegieren, ohne die Leistungen zu präzisieren, die unabhängig von jenen, die von der Ärzteschaft angeordnet werden können, erbracht werden dürfen. FER findet es fundamental wichtig, dass die Ärztin-