Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten

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nen und Ärzte eine Koordinationsfunktion behalten, selbst wenn es um die Grundpflege geht, und dass ihre Entscheidungen respektiert werden. In diesem Sinne bleibt der Arztbesuch für die Patientinnen und Patienten wesentlich, selbst wenn der Ärztemangel erwiesen ist. Die Ersetzung von Ärztinnen und Ärzten durch Pflegepersonal scheint somit nicht die geeignete Lösung für die Patientensicherheit. Weiter weist FER darauf hin, dass, wie im erläuternden Bericht ausgeführt wird, davon auszugehen ist, "dass auch andere Berufsgruppen die gleichen Forderungen stellen wie die Pflegefachpersonen und dass die Gesetzesänderung präjudiziellen Charakter haben kann". Wenn das der Fall ist, stellt sich die Frage, ob eine Gesetzesrevision wirklich notwendig ist. Letztlich besteht die Gefahr, dass die Änderung des Gesetzestextes zu unerwünschten Konflikten zwischen der Hierarchiebasis (z.B. Hilfspflegerinnen und -pfleger) und der "Mittelklasse", also den Pflegefachpersonen, führt, wenn diese mehr Autonomie und mehr Lohn erhalten. Der soziale Frieden zwischen den Pflegefachkräften und dem restlichen Pflegepersonal würde hier in gewisser Hinsicht auf eine harte Probe gestellt. Nach Ansicht von FER fehlt es dem Bericht an Präzision, und man müsste diesbezüglich einen klaren Katalog der Leistungen erstellen, die Sache der Pflegefachpersonen wären. Für FER ist es inakzeptabel, dass die finanziellen Konsequenzen auf einige Zeilen im Bericht beschränkt werden, obwohl die Auswirkungen für alle Akteure im Gesundheitswesen überhaupt nicht vernachlässigbar sind. FER plädiert für grössere Transparenz. Der vorgeschlagene Gesetzestext ist somit trügerisch und bringt a priori keine Vorteile, weder für die Patientinnen und Patienten noch für die Gesundheitskosten. Er könnte sogar die Abwanderung unseres Pflegepersonals aus unseren Spitälern beschleunigen.

Der SGB/USS unterstützt die Stossrichtung des Vorentwurfs, weil es Massnahmen benötige, die dem steigenden Bedarf an Pflegefachpersonen und der hohen Fluktuation in der Pflege entgegenwirken.

2.1.7 Politische Parteien

(CVP, FDP, SVP, SP)

Die CVP und die SP unterstützen die Vorlage, die FDP lehnt sie in dieser Form ab. Die SVP kann sich mit dem grundsätzlichen Ziel der Initiative, der Aufwertung des Pflegeberufes, einverstanden erklären, hinterfragt den vorgeschlagene Weg indes kritisch.

Die FDP unterstützt zwar an sich das Ziel einer stufengerechten Verteilung der Kompetenzen im Gesundheitswesen, lehnt die Vorlage in dieser Form aber ab. Eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative mache keine Sinn, bevor das Gesundheitsberufegesetz nicht in Kraft getreten sei. Die FDP beantragt, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative entweder zu sistieren, bis das Gesundheitsberufegesetz grundlegend überarbeitet oder das Anliegen der parlamentarischen Initiative in das Gesundheitsberufegesetz integriert worden sei. Weiter moniert die FDP, dass sich der Zweck der Vorlage stark auf die "Emanzipierung" eines Berufsstandes konzentriere und nicht die Qualität der Leistungen, kürzere Entscheidungswege, das Wohle der Patienten und die Wirtschaftlichkeit im Zentrum stehe.

Die SVP nimmt an, dass sich mit der Aufnahme der Pflegefachpersonen in den Katalog der Leistungserbringer zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eine Mengenausweitung einschleiche, welche v.a. die Prämien belaste und das System weiter verkompliziere. Mehr Leistungserbringer würden automatisch mehr Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit erbringen. Schon jetzt vorhersehbare Abgrenzungsprobleme zu alters- und sozialbedingen Leistungen und unklare Verantwortlichkeiten würden zudem neue Probleme schaffen und würden ungeahnte Kostenfolgen erahnen. Darüber hinaus sei zu erwarten, dass sich auch der Lohnanspruch für Pflegefachpersonen mit höherer Ausbildung nach oben nivellieren werde. Die beiden Minderheitsanträge Cassis und Bortoluzzi werden durch die SVP unterstützt. Die Vertragsfreiheit sei zwingend zu gewähren, um einer möglichen Mengenausweitung adäquat begegnen zu können.

Die SP räumt ein, dass die Anerkennung der Autonomie des Pflegepersonals sich positiv auf die Rekrutierung auswirken könnte, wo die Schweiz doch vor einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften steht. Die SP rechnet auch damit, dass diese Anerkennung dazu beiträgt, dass der Anstieg der Gesundheitskosten gebremst wird, da die Ärztinnen und Ärzte weniger in Anspruch genommen werden müssen.

Nach Ansicht der CVP zeigt demographische Entwicklung eine starke Alterung der Bevölkerung, die zum Pflegenotstand führen könne. Diese Entwicklung werde durch die im Moment nur kurze Berufsaktivität von Pflegefachpersonen von zehn bis fünfzehn Jahren noch verschlechtert. Auch gerade deshalb sei diese Gesetzesrevision nötig, um die Attraktivität des Berufes zu steigern und so die Rekrutierung von