Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten
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tenz erhalten, die Zulassung der selbständigen Pflegefachpersonen in dem Ausmass zu regeln, wie dies bereits für die Bewilligungen der Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gelte. Für curacasa ist schwer zu begreifen, welchen Zweck die Minderheit verfolge, da die Anwendung dieser Bestimmung schwierig und für die Patienten unverständlich wäre und die eigentlichen Ziele des Gesetzes damit zunichte gemacht würden. Für senesuisse lässt sich ein derart schwerwiegender Eingriff in die Prinzipien des KVG nicht rechtfertigen. Spitex Schweiz unterstützt aber, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, die Zulassung der Pflegefachpersonen wie auch der Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause zu regeln.
Was Artikel 55a KVG betrifft, so erachtet ASPS die vorgeschlagene Lösung zwar als folgerichtig, spricht sich aber deizidiert gegen die Einführung einer Steuerung auf kantonaler Ebene aus, da diese im Gesetz für die Spitex sinnvollerweise und im Gegensatz zu den Spitälern und Pflegeheimen nicht vorgesehen sei. ASPS fordert die Präzisierung in Artikel 55a Absatz 1 Buchstabe d KVG dahingehend " [...] in einer kantonal bewilligten Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause nach Art. 35 [...] ausüben, erhalten die Zulassung im Rahmen der kantonalen Betriebsbewilligung ihrer Organisation.". curacasa spricht sich gegen die Einführung der Bedürfnisklausel für Pflegefachpersonen aus. Subsidiär wird vorgeschlagen, Pflegefachpersonen gemäss den Kriterien von Absatz 2 vom Bedürfnisnachweis zu befreien, ohne Anpassung von Absatz 4. Für ASI/SBK widerspricht diese Bestimmung diametral einer erklärten Absicht der Initiative. SBK spricht sich klar gegen diese Bestimmung aus. Bei einem allfälligen subsidiären Vorschlag sollten die Pflegefachpersonen unter vergleichbaren Voraussetzungen wie die Ärztinnen und Ärzte vom Bedürfnisnachweis entbunden werden. Auch SVPL, senesuisse, VFP, VAPP lehnen den Vorschlag ab. Spitex Schweiz, apis unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 55a KVG, CH-IGWS nur bedingt. Für CH-IGWS ist nicht ersichtlich, wie sich mit einer Regulierung der Zulassung das Ziel der Initiative vereinbaren lässt.
Die Übergangsbestimmungen werden durch ASPS, curaviva.ch, ASI/SBK, senesuisse, Spitex Schweiz, VFP, unterstützt. Für curacasa müssen diese präzisiert werden. Die Analyse dürfe sich nicht auf finanzielle Feststellungen beschränken, sondern müsse ebenfalls die Weiterentwicklung der Bedürfnisse der Bevölkerung einbeziehen. ASI/SBK fordern eine vollständige Wirkungsanalyse. VAPP wünscht sich kürzere Übergangsbestimmungen.
Mengen- und Kostenfolgen: VFP weist darauf hin, dass mit diesen Leistungen Pflegefachpersonen massgeblich zur Kosteneindämmung beitragen würden. Eine Mengenausweitung aufgrund der zukünftig expliziten Anerkennung der Teilautonomie der Pflegefachpersonen könne praktisch ausgeschlossen werden. VFP ist in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Ansicht, dass die Initiative die finanziellen Entwicklungen im Gesundheitswesen nicht negativ beeinflussen wird. Für VAPP ist eine Mengenausweitung der ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen eine begrüssenswerte Folge dieser Gesetzesänderung, was zu deutlichen Einsparungen führen werde. Den Kosten der ambulanten psychiatrischen Pflegeleistungen (CHF 79.80 pro Stunde) stünden Tarmed-Tarife für Leistungen der Ärzteschaft, Finanzierungen von Heimen und Psychiatrischen Kliniken von bis zu CHF 800.-- pro Tag gegenüber. KPP geht nicht davon aus, dass es bei der Verlagerung von Kompetenzen und Verantwortung von der Ärzteschaft zu den Pflegefachpersonen zu einer Mengenausweitung kommt, im Gegenteil. Pflegefachpersonen würden den Pflegebedarf mit professionellen Assessmentinstrumenten erheben und stünden unter Kontrolle durch die Versicherer. Redundanz und Leerläufe würden eliminiert und Leistungen somit wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich erbracht.
2.1.5 Versicherer
(curafutura, santésuisse, groupe mutuel)
curafutura unterstützt die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative. Die demografischen Veränderungen und die Zunahme an chronischen Erkrankungen würden eine Zunahme des Pflegebedarfs zur Folge haben. Mit der Zuteilung von mehr Eigenverantwortung und der vorgeschlagenen Kompetenzerweiterung könnten die steigenden Anforderungen im Bereich der Pflege in Zukunft besser wahrgenommen werden. Es mache zudem Sinn, bestimmte Pflegeleistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr der ärztlichen Anordnungskompetenz zu unterstellen. Der Bedarf an solchen Leistungen werde bereits heute in erster Linie von qualifizierten Pflegefachpersonen erhoben. curafutura weist darauf hin, dass die beruflichen Anforderungen, die für die selbständige Durchführung solcher Leistungen erforderlich sind, auf Verordnungsebene näher präzisiert werden müssen.