Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/15: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit
Australien
Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze (level playing field)
PLR-Genève ist der Ansicht, dass die Ausführungen betreffend die Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze im erläuternden Bericht zu kurz seien.
AF, SBVg, SGV und VAV kritisieren, dass sich Australien weder geäussert noch verpflichtet habe, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen. Nach Ansicht von PLR-Genève sowie von CP, SBVg, VAV, VSPB und VSV sei zum heutigen Zeitpunkt ebenso unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden. CP und VSPB präzisieren, dass bisher zudem weder Singapur noch Hong Kong oder die Vereinigten Arabischen Emirate das MCAA unterzeichnet hätten. AF, SGV und VAV sind der Ansicht, dass die Schweiz, sollte sie diesbezüglich voreilig handeln, einen Wettbewerbsnachteil riskiere, sofern ihre Konkurrenzfinanzplätze nicht nachzögen. Bevor die Schweiz mit Australien den AIA in Kraft setze, müsse PLR-Genève, CP und VAV zufolge eine genügend hohe Sicherheit bestehen, dass Australien mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe. PLR-Genève sowie CP, VAV und VSPB empfehlen dem Bundesrat deshalb, mit einer Inkraftsetzung zuzuwarten, bis diesbezüglich Sicherheit bestehe. Nur so könne ein level playing field effektiv sichergestellt werden.
In den Augen von PLR-Genève und VSPB gebe es keinen Grund, den AIA mit Australien vorschnell zu aktivieren. Der VSPB sei sich bewusst, dass Konkurrenzfinanzplätze die Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat oft nicht dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten hätten und sie die Entscheidung, den AIA mit einem Partnerstaat einzuführen, dementsprechend spät und schnell treffen könnten. Es sei deshalb schwer abzuschätzen, welche Staaten bis zum Inkrafttreten des AIA zwischen der Schweiz und Australien, den AIA mit Australien ebenfalls einführen. Dass die Schweiz den Prozess früher anfangen müsse als ihre Konkurrenzfinanzplätze, heisse aber nicht, dass sie ihn auch früher abschliessen müsse.
VAV und VSPB schlagen vor, im Gesetz eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen, wonach das Inkrafttreten des AIA mit einem Partnerstaat davon abhängig gemacht werden soll, dass wichtige Konkurrenzfinanzplätze wie Grossbritannien, Hong Kong, oder Singapur ebenfalls den AIA mit dem entsprechenden Partnerstaat abschliessen. Somit könne nach Ansicht der VAV eine erhöhte Verbindlichkeit der Sicherstellung des level playing fields herbeigeführt werden.
Die SVP merkt an, dass im Hinblick auf weitere Verhandlungen über den AIA mit möglichen Partnerstaaten in Zukunft zwingend zu klären sei, ob und mit welchen Staaten ein Partnerstaat den AIA einführen werde.
Vergangenheitsregularisierung
Nach Ansicht von PLR-Genève und AF, brp, CCIG, CP, SBVg, SGV, VAV und VSV sei das australische Regularisierungsprogramm nicht zufriedenstellend, da das „Project DO IT“ bereits am 19. Dezember 2014 ausgelaufen sei.
PLR-Genève, CP und VSPB betonen, dass eine freiwillige Offenlegung zwar möglich bleibe, die Strafsteuern aber bis zu 90 Prozent der geschuldeten Steuer betragen könnten und eine Strafverfolgung nicht ausgeschlossen sei. Somit könne ihnen zufolge nicht von einer angemessenen Regelung für eine freiwillige Offenlegung gesprochen werden.
Die SP sowie AF, CCIG, SGB, SGV, VSPB und VSV kritisieren ausserdem die Auflage für Steuerpflichtige, wonach den Behörden die Namen der Berater oder anderer Intermediäre offenzulegen seien, die ihnen ab dem 1. Januar 2006 beim Aufbau von Offshore-Strukturen ge-