Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/15: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien · 13 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit

Australien

1. Ausgangslage

1.1. Einleitung

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) verabschiedet. Die Mandate betreffen die Verhandlung der Einführung des AIA gestützt auf den Standard für den AIA der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (AIA-Standard) mit der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen Ländern, die mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.

Am 19. November 2014 hat der Bundesrat im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Anwendung des AIA-Standards und beruht auf Artikel 6 des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Beide völkerrechtlichen Instrumente sowie der Entwurf für ein Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (E-AIA-Gesetz) wurden am 5. Juni 2015 der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Mit diesen Vorlagen werden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen, ohne indessen die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen er eingeführt werden soll. Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden.

Am 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, welche die gegenseitige Anwendung des globalen AIA-Standards auf der Grundlage des MCAA vorsieht, sobald die gesetzlichen Grundlagen in beiden Ländern in Kraft sind.

Australien entspricht dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Australien ist ein wichtiger politischer und wirtschaftlicher Partner der Schweiz und Mitglied der G20. Er erfüllt die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit in Steuersachen (Datenschutz und Einhaltung des Spezialitätsprinzips) und bietet seinen Steuerpflichtigen hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten. Schliesslich wollen die Schweiz und Australien den aktuellen Marktzutritt für Finanzdienstleister beibehalten sowie auf eine Verbesserung ausgewählter Aspekte in diesem Bereich hinarbeiten. Damit erfüllt Australien die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Die Einführung des AIA mit Australien ist für 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 vorgesehen.

1.2. Inhalt der Vorlage

Die bilaterale Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat setzt voraus, dass die Staaten, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt werden muss (Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f MCAA). Mit dem Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien wird der Bundesrat ermächtigt, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums eine entsprechende Mitteilung zu machen. Es wird ihm ebenfalls die Kompetenz erteilt, das Datum festzulegen, ab dem Informationen ausgetauscht werden. Der Bundesbeschluss wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet.