Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/15: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien · 13 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit

Australien

Der VSV ist der Ansicht, dass sich die Einführung des AIA mit Australien vor dem Hintergrund der Geringfügigkeit der wirtschaftlichen Beziehungen und der Diskriminierung schweizerischer Anbieter im Vergleich zu konkurrierenden Finanzplätzen nicht rechtfertige.

Gemäss AF sei Australien aus steuerlichen Gründen für die Schweiz kaum interessant.

Nach Ansicht von CP erfülle Australien wichtige Grundsätze des Verhandlungsmandats des Bundesrates wie beispielsweise eine enge wirtschaftliche und politische Verflechtung mit der Schweiz oder ein grosses Marktpotential für schweizerische Finanzdienstleister nur teilweise.

Verhandlungen mit Australien

Die SVP sowie AF, CP, SGV und VAV betonen, dass das AIA-Abkommen mit Australien eines der ersten seiner Art sei und somit einen Präzedenzfall schaffe, der künftige Einzelverträge präge.

Laut SGV weise der Schweizer Finanzplatz eine sehr geringe Bindung zu Australien auf. Dies hätte ihm zufolge dazu benützt werden sollen, bei den Verhandlungen ein Maximum wie beispielweise einen uneingeschränkten Marktzugang oder eine anspruchslose Regularisierung der Vergangenheit herauszuholen. Gemäss AF und SGV erfülle die Vorlage nur wenige Schweizer Interessen.

CCIG beurteilt die Vorlage zur Einführung des AIA mit Australien als ungeeignet, um ein level playing field mit den Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz sicherzustellen. brp und CCIG sind deshalb der Absicht, dass der AIA mit Australien nur eingeführt werden solle, falls Australien der Schweiz die gleichen Vorteile gewähre, die es auch Konkurrenzfinanzplätzen gewährt. CP erachtet es vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass Australien wichtige Grundsätze des Verhandlungsmandats des Bundesrates nicht oder nur teilweise erfülle, als sinnvoll, das Genehmigungsverfahren in Bezug auf die bilaterale Aktivierung des AIA mit Australien zu sistieren.

Von denjenigen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, welche die Vorlage ablehnen, laden AF und VSV den Bundesrat ein, die Verhandlungen mit Australien wieder aufzunehmen und die problematischen Punkte neu aufzugreifen resp. insbesondere die Frage des Datenschutzes, die Sicherstellung eines level playing field oder ein zufriedenstellendes Regularisierungsverfahren in den Diskussionen mit Australien und in den zukünftigen Verhandlungen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich bevorzuge AF auch im Fall von Australien das „Modell 1“, wonach mit einem Partnerstaat ein bilateraler Staatsvertrag über die Einführung des AIA abgeschlossen wird.

Verhandlungen mit zukünftigen Partnerstaaten

Die FDP und PLR-Genève erachten es als wichtig, dass der AIA in einem ersten Schritt mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern eingeführt wird. Bei der Priorisierung der Partnerstaaten seien gemäss SBVg und VAV folgende Kriterien gebührend zu beachten: Akzeptable Möglichkeit zur Regularisierung der Vergangenheit, adäquate Positionierung mit Blick auf Konkurrenzfinanzplätze und Marktpotential.

Auch AF, CCIG und PLR-Genève sind der Ansicht, dass bei der Auswahl und den Verhandlungen mit zukünftigen Partnerstaaten das Marktpotential für schweizerische Finanzdienstleister und andere Wirtschaftszweige zu berücksichtigen sei. Ausserdem verlangen sie die Gewährleistung der vom Bundesrat festgelegten Kriterien, namentlich der Reziprozität, des Datenschutzes, des Spezialitätsprinzips sowie die Gleichbehandlung der Kundenidentifikation.

Die FDP betont, dass die Schweiz verhindern müsse, dass Steuerdaten missbräuchlich gegen die Kontoinhaber eingesetzt werden können.