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Vernehmlassung 2015/15: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien · 13 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit

Australien

holfen haben sowie die Tatsache, dass sich die ATO die Möglichkeit vorbehalte, diese Informationen mit anderen innerstaatlichen Behörden auszutauschen. AF und SGV sind der Ansicht, dass dies für schweizerische Finanzinstitute diskriminierend sei, insbesondere da diese Bedingung asymmetrisch sei, also für Schweizer Kunden australischer Finanzinstitute nicht gelte. Der VSV bringt ausserdem vor, dass die Bekanntgabe entsprechender Personendaten ihrer Mitarbeitenden durch schweizerische Finanzinstitute an ausländische Behörden nach schweizerischem Recht gesetzwidrig sei, was zahlreiche gerichtliche Entscheide im Zusammenhang mit dem Bankenprogramm in den USA gezeigt hätten. In den Augen der SP und des SGB sei sicherzustellen, dass die ATO diese Informationen nicht für die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen nutze. Es sei letztlich die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass sich ihre Angestellten richtig verhalten.

Der Kanton FR merkt an, dass das Regularisierungsprogramm von Australien mit einer Strafsteuer von maximal 10 Prozent der geschuldeten Steuer wesentlich vorteilhafter sei, als das Regularisierungsverfahren in der Schweiz. Damit Schweizer Steuerpflichtige nicht schlechter gestellt würden als Steuerpflichtige aus Partnerstaaten, sei nach Ansicht des Kantons FR eine Steueramnestie auf Bundesebene zu prüfen. Vor dem Hintergrund, dass der AIA in der Schweiz Realität werde, ist auch der Kanton VS der Ansicht, dass die Einführung einer Steueramnestie auf Bundesebene in Betracht zu ziehen sei.

PLR-Genève ist der Ansicht, dass die Frage der Vergangenheitsregularisierung einer Aufklärung bedürfe.

Marktzutritt

PLR-Genève und CP erachten die Ausführungen im erläuternden Bericht betreffend den Marktzutritt als zu abstrakt.

Die FDP sowie brp und economiesuisse bedauern, dass betreffend den Marktzutritt für Finanzdienstleister keine handfesten Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden können. Die FDP und brp fordern grösstmögliche Anstrengungen, damit parallel zur Einführung des AIA mit Australien der Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert wird. brp betont, dass der Marktzutritt ein selbstverständliches Kriterium für den AIA sein sollte, weshalb es ihnen zufolge unerlässlich sei, dass die Inkraftsetzung des AIA mit einer tatsächlichen Marktöffnung einhergehe.

PLR-Genève und die SVP sowie AF, CCIG, CP, SBVg, SGV, VAV, VSPB und VSV sind der Ansicht, dass die schweizerische Finanzbranche beim Marktzutritt für Finanzdienstleister gegenüber anderen Ländern deutlich benachteiligt sei. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Australien wichtigen Konkurrenzfinanzplätzen wie Deutschland, Grossbritannien, Singapur oder Hong Kong eine attraktive Lösung, namentlich das „licence passporting“, gewähre, sei das Verhandlungsergebnis nicht zufriedenstellend und die Voraussetzungen für einen erleichterten Marktzutritt nicht gegeben. AF, SGV und VSV monieren, dass die Schweiz die Interessen des Finanzplatzes in dieser Hinsicht vernachlässigt habe. Es gehe dabei nicht nur um Private Banking, sondern auch um das institutionelle Vermögensverwaltungsgeschäft, dessen Weiterentwicklung für die Schweizer Finanzbranche hohe Priorität habe. Die SVP sowie brp, CCIG, SBVg und VAV sind der Meinung, dass eine Lösung, wie sie Australien den Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz gewähre, auch für die Schweiz möglich sein müsse. AF, SGV und VAV erachten dies insbesondere aufgrund des Präzedenzfallcharakters der Vorlage im Hinblick auf künftige Vorlagen dieser Art als wichtig.

brp kritisiert, dass die Schweiz vorsehe, den heute geltenden Marktzutritt für australische Finanzdienstleister weiterhin wie gewohnt zu gewähren. Es sei nicht vorgesehen, dass die Schweiz eine Einschränkung des Marktzutritts in Bezug auf australische Unternehmen vornehme, nicht einmal ein „prudential carve out“ sei vorgesehen.