Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/15: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit
Australien
Nach Ansicht von brp hätte in der gemeinsamen Erklärung eine Meistbegünstigungsklausel vorgesehen werden müssen. Dies hätte erlaubt, dass die Schweiz von einer allfälligen zukünftigen Marktöffnung von Australien gegenüber anderen Ländern profitieren könnte.
Datenschutz
SGV, SVP und VSV äussern rechtsstaatliche Bedenken bezüglich der australischen Auslegung des Datenschutzes und des Schutzes der Individualsphäre. Der Bundesrat habe weder eigene Nachforschungen betrieben, ob Australien eine zur Schweiz gleichwertige Regelung und Praxis kenne noch seien Fachpersonen beigezogen worden. Der Bundesrat stütze sich allein auf eine Liste der OECD für Datenschutzkonformität, wonach Australien als «konform» gelte. Das federführende SIF habe kein eigenes Gutachten angestellt.
Der VSV betont, dass die Erklärung der australischen Regierung, wonach Daten über Ausländer gleich behandelt würden wie diejenigen über Inländer, in Australien keinerlei rechtliche Wirkung habe. Sie binde im Einzelfall weisungsfreie Behörden wie die Steuer- oder Strafverfolgungsbehörden ebenso wenig wie die Zivil- und Strafgerichte. Somit seien aus der Schweiz stammende Daten in jedem Zivilprozess oder nicht steuerlich begründeten Strafverfahren für die Behörden greifbar. Dies sei mit den Datenschutzanforderungen des MCAA nicht vereinbar. Solange die gesetzlichen Grundlagen in Australien nicht den internationalen Standards entsprächen, mache es keinen Sinn, den AIA einzuführen und ihn bei Missbrauch wieder auszusetzen. Die spätere Sistierung solle und könne nur greifen, wenn sich in der Praxis zeige, dass der Partnerstaat die grundsätzlich konformen gesetzlichen Regeln nicht einhält. Auf dieser Basis könne die Schweiz den AIA mit Australien nicht genehmigen.
In den Augen der SVP sage die vom SIF eingeholte Zusicherung Australiens, dass der Datenschutz für Bankkundendaten respektiert werde, nichts darüber aus, ob der Datenschutz auch dem Schweizer Niveau entspreche. Da im AIA-Gesetz ein gleichwertiges Datenschutzniveau vorausgesetzt werde, sei diese Zusicherung wertlos. Solche Garantien seien bei künftigen Verhandlungen mit Staaten, deren Datenschutzniveau möglicherweise nicht angemessen ist, im Abkommen selbst festzuhalten. Im Hinblick auf weitere Verhandlungen über den AIA mit möglichen Partnerstaaten sei deshalb in Zukunft zwingend eine unabhängige Überprüfung des jeweiligen Datenschutzniveaus vorzunehmen.
Der Kanton ZG verlangt die Aufnahme der Bezeichnung der einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen in ein Abkommen zwischen der Schweiz und Australien.
economiesuisse ist hingegen der Ansicht, dass Indizien dafür sprechen würden, dass Australien das geforderte Mass an Datenschutz einhalten werde. Sollte dem nicht so sein, so sei die Vereinbarung auszusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Die SP ist der Ansicht, dass die im erläuternden Bericht gemachten Ausführungen betreffend die steuerlichen Auswirkungen der bilateralen Aktivierung des AIA mit Australien sehr vage seien. Angesichts der bedeutenden Wirtschaftsbeziehungen und der Grösse der Auslandschweizergemeinschaft in Australien sei es nach Ansicht der SP von öffentlichem Interesse, dass der Bundesrat unter Wahrung der relevanten Vertraulichkeitsbestimmungen die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen AIA-Abkommen erfasse und publik mache.