Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/16: Totalrevision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) · 10 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-232-00005/00001/00009/00001/00011/00019/00006/00003

6.2 Verhältnis zur LSV (Art. 3)

AG wendet sich sinngemäss gegen Art. 3 Abs. 2 VLE. Er beantragt, in einem zusätzlichen Artikel den Infrastrukturbetreiberinnen zu untersagen, das Lärmkontingent auszuschöpfen.

6.3 Monitoring (Art. 4)

Die SBB schlägt vor, das Monitoring auf den Fortschritt der Lärmsanierung in Europa und insbesondere auf dem Korridor 1/A zu ergänzen. Damit sollen Verzögerungen bei der Lärmsanierung in Europa frühzeitig erkannt werden, so dass entsprechende Massnahmen möglich würden. Verhindert werden müsse, dass die Schweiz im grenzüberschreitenden Verkehr benachteiligt wird.

GE schlägt betreffend das Monitoring vor, den Begriff «periodisch» durch «jährlich» zu ersetzen.

6.4 Information und Öffentlichkeitsarbeit (Art. 5)

Der VAP schlägt vor, in dieser Bestimmung auch die Bahnen zu erwähnen.

6.5 Übergangsbestimmungen (Art. 15)

GE regt an, in den Übergangsbestimmungen klarzustellen, dass Schallschutzmassnahmen an Gebäuden, die vor Ende 2015 verfügt worden sind, auch dann vom Bund finanziert werden, wenn der Vollzug erst nach 2015 erfolgt. Auch NE erachtet die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Fenstersanierung als von grosser Bedeutung.

7 Hinweise ohne direkten Zusammenhang zur VLE-Revision

 BAV-Leitfaden «Projektierung baulicher Massnahmen» (2003)

Lärmschutzwände: SG regt an, die Fundamente von LSW mit Blick auf eine allfällige spätere Erhöhung der LSW zu dimensionieren.

Schallschutzfenster: BS regt sinngemäss an, (künftig) Erleichterungen bzw. den Anspruch auf Schallschutzfenster immer für ganze Fassaden zu gewähren.

 Netzzugangsverordnung NZV (SR 742.122)

Lärmbonus (Art. 19b NZV): Die IG DHS erachtet es als wichtig, den Lärmbonus über das Jahr 2020 hinaus beizubehalten.

 Lärmschutz-Verordnung LSV (SR 814.41)

Art. 36 Abs. 3 LSV: Der Cercle Bruit und GR machen darauf aufmerksam, dass Art. 36 Abs. 3 LSV bei der nächsten Revision der LSV an Art. 7 VLE anzupassen ist.