Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/17: Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung · 9 Seiten
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25 Jahre) einbezogen werden. Dieser Anteil schwankt allerdings enorm und hängt stark von der Dimensionierung der Anlage, dem Verhalten der Verbrauchenden und von den im Gebäude installierten Geräten (Wärmepumpen, Kühlschränke, IT-Server usw.) ab.
Der Berechnung der in diesem Bericht enthaltenen Vergütungssätze wurde für eine Anlage von genau 30 kW ein Eigenverbrauchsanteil von 40 % und ein Energiebezugspreis von 21.5 Rp./kWh zugrunde gelegt. Bei Anlagen von 100 kW und mehr ist keine Änderung der Berechnungsmethode vorgesehen, denn die Beschaffungspreise von Elektrizität für Grossverbraucher (z.B. 12 Rp./kWh) liegen auch heute noch deutlich unter den hier vorgelegten Vergütungssätzen.
Der Vergütungssatz wird für Anlagen zwischen 30 kW (40 % Eigenverbrauch) und 100 kW (0 % Eigenverbrauch) linear reduziert.
Dies führt zu einer Senkung der Vergütungssätze um 7 % für Anlagen von 30 kW, ohne jedoch – wie im vorhergehenden Kapitel dargelegt – die Referenzwerte für die Investitionskosten dieser Anlagen zu verändern.
2.1.1.5 Referenzwerte für die Berechnung der Vergütungssätze ab 1.4.2016
Wie schon bei der letzten Revision der Energieverordnung wird zur Berechnung der Einspeisevergütungen der absolute Mindestpreis auf dem Markt als Referenz verwendet. Zu diesem Preis werden 150 CHF/kW aufgeschlagen. Dieser Betrag berücksichtigt die Komplexität bei der Erstellung der meisten Anlagen, wie z.B. nötige Netzverstärkungen, Zugangsprobleme, besondere Sicherheitsmassnahmen usw. Alle übrigen zur Berechnung der Vergütungssätze verwendeten Parameter bleiben unverändert.
Tabelle 1: Investitionskosten der Referenzanlagen (inkl. MWST)
Grösse der Anlage Oktober 2015 Oktober 2016
30 kW 1815 CHF/kW 1815 CHF/kW
100 kW 1630 CHF/kW 1410 CHF/kW
1000 kW 1615 CHF/kW 1350 CHF/kW
3000 kW 1600 CHF/kW 1350 CHF/kW
Tabelle 2: Resultierende Vergütungssätze
Grösse der Anlage Oktober 2015 April 2016 Oktober 2016 Gesamte jährl. Reduktion (%) 30 kW 20,4 19,5 19,0 (7 %)
100 kW 18,5 17,5 16,6 (10 %)
1000 kW 17,7 16,5 15,3 (14 %)
3000 kW 17,6 16,5 15,3 (13 %)
Achtung: Die obige Tabelle zeigt die Vergütungssätze für Anlagen mit einer exakten Leistung von 30, 100, 1000 und 3000 kW. Im Anhang 1.2 Ziff. 3.1.3 der EnV sind die Vergütungssätze jedoch in Leistungsklassen gegliedert, aus denen der Vergütungssatz anteilsmässig berechnet wird. Deshalb weichen die dortigen Zahlen von der obigen Darstellung ab.
Die Vergütungsätze für integrierte Anlagen sind 15 Prozent höher als jene der angebauten Anlagen:
Tabelle 3: Vergütungssätze für integrierte Anlagen
Grösse der Anlage Oktober 2015 April 2016 Oktober 2016 Gesamte jährl. Reduktion (%) 30 kW 24,0 22,4 21,9 (9 %)
100 kW 21,3 20,1 19,1 (10 %)
Achtung: Die obige Tabelle zeigt die Vergütungssätze für Anlagen mit einer exakten Leistung von 30 und 100kW. Im Anhang 1.2 Ziff. 3.1.3 der EnV sind die Vergütungssätze jedoch in Leistungsklassen gegliedert, aus denen der Vergütungssatz anteilsmässig berechnet wird. Deshalb weichen die dortigen Zahlen von der obigen Darstellung ab.