Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/17: Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung · 9 Seiten

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ins Gewicht als die schwache Absenkung des CHF/USD-Kurs (0,96 im November 2014; 0.92 Mitte Februar 2015).

 Der Euro-Wechselkurs beeinflusst auch die Preise und die Herkunft der Arbeitskräfte. Laut Ge-

samtarbeitsvertrag der Branche müssen europäischen Arbeitnehmenden dieselben Löhne wie ihren schweizerischen Berufskolleginnen und -kollegen gezahlt werden. Doch wegen der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen finden sich auf den Schweizer Baustellen ausländische Arbeitskräfte, die beispielsweise zu deutschen Löhnen angestellt wurden. Die Versuchung, sich mit derartigen Methoden den Auftragszuschlag zu sichern, ist aufgrund des grossen Konkurrenzdrucks gross. Solche Praktiken drücken die Preise nach unten, können aber selbstverständlich nicht als Referenz für die KEV-Berechnungen verwendet werden. Der Gesamtarbeitsvertrag in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche ist seit dem 1. Februar 2014 allgemein verbindlich (ausser Kantone GE, VD und VS), und dessen Bestimmungen gelten entsprechend für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der betreffenden Branche, inkl. Solarinstallateure. Somit müssen aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmenden dieselben Löhne gezahlt werden wie ihren schweizerischen Berufskolleginnen und –kollegen, was einen Lohnbasierten Preisdruck verhindert.

 Der Preisdruck zwingt die Unternehmen dazu, ihre Prozesse bis zum Äussersten zu optimieren.

Im Bereich der Montage von Anlagen wurde die Effizienz so stark gesteigert, dass weitere Verbesserungen kaum mehr realistisch erscheinen. Einige Anlagenbauer räumen jedoch ein, dass bei den internen Unternehmensabläufen noch Verbesserungen möglich sind.

 Dank des technischen Fortschritts verbessert sich der Wirkungsgrad der Solarzellen laufend.

Dadurch sinkt der Preis pro kWh jährlich um etwa 1–3 %.

2.1.1.2 Preisentwicklung auf dem Markt für Grossanlagen (>200 kW)

Die Schlussfolgerungen des 2014 veröffentlichten Berichts von Ernst Basler + Partner1 über die Photovoltaik-Preise sind bezüglich der Kostenstruktur (z.B. Arbeits- und Materialanteil) und der Marktdynamik nach wie vor gültig. Gleichwohl sind die Preise erneut stark gefallen. So liegen die Kosten der preisgünstigsten Photovoltaik-Anlagen im Leistungssegment von über 200 kW zurzeit bei 1000 bis 1200 CHF/kW (inkl. MWST).

2.1.1.3 Anlagen bis 30 kW: Nebenkosten

Kleine Anlagen unterliegen neuen Kosten, die beispielsweise von erhöhten technischen Anschlussbedingungen, Brandschutznormen usw. verursacht werden. Auch wenn diese Kosten, absolut betrachtet, nicht sehr hoch sind, so können sie doch für kleine Anlagen (mit Spitzenleistungen von weniger als 30 kW) mehrere Hundert Franken pro kW ausmachen.

Solche Regelungen, wie sie von den Netzbetreibern oder den Brandschutzorganen aufgestellt werden, sind von Kanton zu Kanton oder selbst von einer Gemeinde zur andern verschieden und können sich häufig ändern. Dadurch sehen sich die Anlagenbauer gezwungen, Margen für administrative Kosten sowie technische Reserven einzuplanen, was leider die weiter oben beschriebenen Effizienzgewinne neutralisiert.

Diese Fixkosten, die nicht von der Grösse der Anlage abhängen, fallen für kleine Anlagen besonders ins Gewicht. Deshalb lassen sich zurzeit keine Senkungen der Investitionskosten bei Anlagen mit einer Leistung von 30 kW oder weniger beobachten.

2.1.1.4 Anlagen zwischen 30 und 100 kW: Einbezug des Eigenverbrauchs

Die Beschaffungspreise von Elektrizität für Mieter/innen (oder Miteigentümer/innen) von Mehrfamilienhäusern liegen im Allgemeinen zwischen 20 und 25 Rp./kWh. Wird auf einem solchen Haus eine Anlage errichtet, so kann die damit erzeugte Elektrizität den Bewohner/innen des Mehrfamilienhauses zu einem Preis verkauft werden, der zurzeit leicht über den KEV-Tarifen (wie sie für die Zeit ab April 2016 festgelegt sind) liegt. Dies gilt analog auch für Einkaufszentren oder von KMU genutzte Gebäude. Aus diesem Grund muss in die Berechnungen der Vergütungssätze ein Zusatzertrag basierend auf einem Eigenverbrauchsanteil für die KEV-Vergütungsjahre (1-20 Jahre) und für die Zeit danach (21-

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1 Ernst Basler + Partner (2014): Photovoltaik-Grossanlagen in der Schweiz. Branchenstruktur und Preisentwicklung.