Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/22: Verordnungsanpassungen für die neuen Instrumente Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungsplan (NNP) · 7 Seiten
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1. Ausgangslage
Die Instrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungsplan sind Elemente der Vorlage "Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche".
Die Vertreter der Güterverkehrsbranche wiesen während der Erarbeitung der Güterverkehrsvorlage auf die mangelnde Anzahl und Qualität der zur Verfügung stehenden Güterverkehrstrassen hin. Die Verbesserung der Situation war ein unbestrittenes Anliegen. Dem Güterverkehr sollen Trassen zu geschieden werden, welche eine effiziente Produktion erlauben. Mit dieser Absicht wurden zwei Instrumente geschaffen, die den STEP AS (Ausbauschritte des strategischen Entwicklungsprogramms) zu Grunde liegenden Angebotskonzepte für den Personen- und den Güterverkehr verbindlich festlegen. Dabei sollen die Qualität und die Entwicklungsmöglichkeiten des schweizerischen Personenverkehrs in keiner Weise gemindert werden. Beide Verkehre sollen in der Planung gleichwertig behandelt werden.
Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne sind Instrumente der Netznutzungssicherung in der Planungsphase der Eisenbahninfrastruktur und bei der Trassenvergabe. Sie sind daher mit dem Thema Netzplanung vielfältig verbunden. Die Planung ist ein dynamisches Metier. Angebotskonzepte,
welche mit einem STEP AS festgelegt werden, können sich während der Planungsjahre weiterentwickeln. Dies soll mit den neuen Instrumenten nicht verhindert werden. Die Prozesse zur Anpassung der Planung werden neu verbindlich festgelegt.
Aufgrund ihres Sachzusammenhangs zur Netzplanung einerseits und zur Trassenvergabe andererseits werden die beiden Instrumente in zwei verschiedenen Verordnungen geregelt, nämlich
• das Netznutzungskonzept in der KPFV;
• die Netznutzungspläne in der NZV.
Die Europäische Union sieht ebenfalls gemäss Richtlinie 2012/34/EU die Möglichkeit vor, dass bestimmten Verkehrsarten von besonderem gesellschaftlichem Nutzen bei der Trassenvergabe Priorität eingeräumt wird. Namentlich die Förderung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Die Verordnung 913/2010/EU verlangt die Kapazitätssicherung für vorkonstruierte grenzüberschreitende Korridortrassen. Diese Kapazitätssicherung wird mit dem neuen Instrument der Netznutzungspläne gewährleistet.