Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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SBB Bern, Perronerhöhung P55 12.3 12.2 SBB Liestal, Vierspurausbau ZEB, Anteil Erneue- 13.1 13.5

rung

SBB Winterthur, Leistungssteigerung ZEB Erneu- 15.70

erung SBB Zürich Altstetten, breitere Personenunterfüh- 51.70

rung, P55

SBB Zürich HB, Sanierung Perrondach 7.2 3.6 Total 707.7 314.4

Hier enthaltene Projekte, die bis Ende 2016 nicht in Ausführung sind, fallen heraus und müssen in die Planung der nächsten Ausbauschritte eingebracht werden.

Unter den aufgelisteten Projekten besonders zu erwähnen ist der Ausbau des Bahnhofs Bern. Die Erarbeitung des Projekts verlief parallel zur Entwicklung der FABI-Vorlage und dem Gesetzgebungsprozess. Dabei war man, entsprechend der Botschaft des Bundesrates, davon ausgegangen, dass die Kantone für die Kosten der Publikumsanlagen aufzukommen hätten. Angesichts der Bedeutung der grossen Knotenbahnhöfe für die Umsteigebeziehungen war aber in diesem Fall ein Beitrag aus dem BIF vorgesehen. Um das Projekt vorantreiben zu können, entschied sich der Kanton Bern, dieses auch ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. Entsprechend den ersten Berechnungen ging er davon aus, dass sich der Kantonsbeitrag auf etwa 300 Millionen Franken belaufen würde. Einen entsprechenden Kredit stellte er bereit. In der Botschaft Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr16 wurde der Bahnhof Bern in der Liste mit Priorität A aufgeführt, unterteilt in zwei Massnahmen (Preisstand Oktober 2005, zuzüglich Teuerung und Mehrwertsteuer):

− Realisierung Bahnhof Bern RBS (466.0 Millionen Franken)

− Realisierung Publikumsanlagen SBB (309.2 Millionen Franken).

Der Bundesbeitrag wurde auf 35 Prozent festgelegt.

Im Laufe der Beratungen hat das Parlament den Beitrag der Kantone abweichend von der bundesrätlichen Vorlage definiert. Der Kanton Bern wandte sich deshalb ans BAV mit dem Begehren, eine Finanzierungslösung zu finden, die den Beitrag des Kantons auf die ursprünglich angenommenen 300 Millionen beschränken würde, zumal er unabhängig von diesem Projekt einen fixen Beitrag in den BIF zu leisten habe. Dabei war zu berücksichtigen, dass Projektierungskosten von rund 20 Millionen bereits in die Leistungsvereinbarung mit dem RBS aufgenommen worden waren und der Erhalt der bestehenden Infrastruktur in den kommenden Jahren ohnehin Kosten von rund 100 Millionen verursachen würde.

An sich hätte das Projekt in einen neuen Ausbauschritt aufgenommen werden können. Dadurch hätte es eine Verzögerung von zwei bis drei Jahren erlitten, wäre aber in diesem Falle allein vom Bund beziehungsweise aus dem BIF finanziert worden. Ein Überlagern eines Bundesbeitrags aus dem BIF über den Beitrag aus dem Infrastrukturfonds (IF) verbietet das Subventionsgesetz. Deshalb schlug das BAV vor,

16 BBI 2014 2511