Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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Richtofferte im Oktober 2014 für die LV-Periode 17–20 auf insgesamt rund 16 Milliarden Franken bzw. rund 4 Milliarden Franken pro Jahr. Unter Berücksichtigung der Einnahmen, einschliesslich der in den strategischen Zielen des Bundesrates für die Jahre 2015–2018 festgelegten Ausgleichszahlung von SBB Immobilien an SBB Infrastruktur in Höhe von jährlich 150 Millionen Franken, hätte dies in der LV 17–20 mit der SBB einen Mittelbedarf von rund 8,7 Milliarden Franken für den Betrieb und Substanzerhalt des Netzes (ohne Zusatzprojekte und LV-Erweiterungen) ergeben.

Die Richtofferte der SBB vom Oktober 2014 wurde durch die SBB im Hinblick auf mögliche Entlastungsmassnahmen und weitere Effizienzsteigerungsmassnahmen überprüft. Zudem wurden im Rahmen eines externen Gutachtens die Bedarfsschätzungen für den Unterhalt und Substanzerhalt des Bahnnetzes gemäss der Richtofferte plausibilisiert. Die Gutachter kamen zum Schluss, dass eine Reduktion des Mittelbedarfs für den Unterhalt und die Erneuerung des Bahnnetzes um rund 1,4 Milliarden Franken für die Jahre 2017–2020 gegenüber der Richtofferte möglich sei und dies nur geringe Auswirkungen auf die Sicherheit, Verfügbarkeit und den Zustand des Netzes habe. Zudem sollte nach Einschätzung der Gutachter eine Reserve von rund 200 Millionen Franken vorgesehen werden, die bei nachgewiesenem Bedarf für zusätzliche Unterhaltsmassnahmen eingesetzt werden könnten.

Im Ergebnis der Verhandlungen einigten sich SBB und UVEK auf eine Reduktion des finanziellen Rahmens auf 7361 Millionen Franken. Zusätzlich zu berücksichtigen sind die Auswirkungen der neuen Finanzierungsregeln nach FABI (siehe Ziff. 1.2) und die zusätzliche Bestellung von LV-Erweiterungen gemäss dem 1. Nachtrag zur LV 13–16. Deren finanzielle Auswirkungen konnten in der Richtofferte vom Oktober 2014 noch nicht abgeschätzt werden. Nach aktuellem Stand werden im Umfang von insgesamt rund 271 Millionen Franken für die LV-Periode 2017–2020 folgende zusätzliche Projekte und Bestellungen berücksichtigt:

− Zur Fertigstellung der mit dem 1. Nachtrag zur LV 13–16 bestellten Erweite-

rungsinvestitionen (Bahnhof Givisiez, Bahnhof Altdorf, Personenunterführung Weinfelden) sowie für den Substanzerhalt der Anschlussweichen (gemäss totalrevidiertem Gütertransportgesetz19) wurde ein zusätzlicher Bedarf von rund 125 Millionen Franken eingeplant.

− Seit 2007 wurde die Beschaffung der Fahrzeuge der Infrastruktur kommerziell,

d.h. über verzinsliche Darlehen, finanziert. Die Zinsen der Fremdfinanzierung und die Amortisation wurden als abgeltungsberechtigte Kosten anerkannt. Mit der neuen Regelung nach FABI werden Fahrzeuge, die für den Betrieb und Substanzerhalt der Infrastruktur notwendig sind, in der Regel über die Leistungsvereinbarungen finanziert. Darüber hinaus können gemischt genutzte Fahrzeuge auch weiterhin fremdfinanziert werden, wenn dies vorgängig mit dem BAV vereinbart wird. SBB und BAV einigten sich darauf, dass die Beschaffung aller Fahrzeuge der Infrastruktur in den Jahren 2017–2020 vollständig über den Zahlungsrahmen für die LV 17–20 finanziert werden. Dies ergibt einen Mehrbedarf von rund 100 Millionen Franken für die vier Jahre.

− Neu werden Investitionen für den Personenfluss in Bahnhöfen gemäss Anhang

der KPFV mit Kosten von mehr als 10 Millionen Franken dem Ausbau zuge-

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