Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten
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Tabelle 11
Beiträge im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der SBB für die Jahre 1999 bis 2016 (in Millionen Franken)
LV 99-02 1999 2000 2001 2002 Total Betriebsabgeltungen 562 583 484 494 2'123 Investitionsbeiträge 772 813 854 868 3'307
Total 1334 1396 1338 13625430
LV 03-06 2003 2004 2005 2006 Total Betriebsabgeltungen 458 498 355 3561667
Investitionsbeiträge 882 906 1048 10581846
Total 1340 1404 1403 14145561
LV 07-10 2007 2008 2009 2010 Total Betriebsabgeltungen 446 450 480 4701846
Investitionsbeiträge 980 1012 1154 10544200
Total 1426 1462 1634 15246046
LV 11-12 2011 2012 Total Betriebsabgeltungen Anpassung an die Legis- 510 5051015
Investitionsbeiträge laturperioden gemäss 1210 12372447
Total FHV18 1720 17423462
LV 13-16 2013 2014 2015 2016 Total Betriebsabgeltungen 290 279 286 2851141
Investitionsbeiträge 1258 1333 1392 14585441
Total 1548 1612 1678 17436582
Auf Basis der LV 13–16 und unter Berücksichtigung einer höheren jährlichen Kostensteigerung von 2,5 statt 1,5 Prozent, der höheren Trassenpreiseinnahmen aufgrund der Totalrevision des Trassenpreissystems im Jahr 2017 sowie des Mehrbedarfs aufgrund der Inbetriebnahme neuer Infrastruktur, d.h. insbesondere des Gotthard-Basistunnels und des Ceneri-Basistunnels, wurde für die LV 17–20 mit der SBB ein finanzieller Rahmen von rund 6,9 Milliarden Franken als finanzielle Planungsgrundlage des Bundes vorgesehen. Darüber hinaus war das BAV bereit, einzelne Projekte, eine beschleunigte Umsetzung des BehiG sowie die finanziellen Folgen, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergeben, zu finanzieren, sodass mit einem finanziellen Rahmen von rund 7,2 Milliarden Franken gerechnet wurde.
SBB Infrastruktur schätzte den gesamten Mittelbedarf für den Betrieb, den Substanzerhalt, die Fertigstellung der mit der LV 13–16 bestellten Erweiterungsinvestitionen sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes im Rahmen der Eingabe ihrer
18 Grund dafür ist eine am 5. Dezember 2008 vom Bundesrat beschlossene Änderung der Finanzhaushaltsverordnung (FHV, SR 611.01). Diese soll gewährleisten, dass mehrjährige und periodisch wiederkehrende FinanZBeschlüsse von erheblicher Tragweite, den eidgenössischen Räten jeweils zu Beginn einer neuen Legislatur vorgelegt werden.