Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht

ordnet und sind daher nicht mehr über die LV zu finanzieren. Dies führt zu einer Entlastung der Richtofferte der SBB um rund 37 Millionen Franken.

− Sämtliche Investitionen in Anlagen für die Stromversorgung (ohne Kraftwerke

und Übertragungsleitungen) sollen neu dem Substanzerhalt zugeordnet werden. Dies ergibt einen Mehrbedarf von rund 26 Millionen Franken für die LV 17– 20.

− Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Bedarf beispielsweise für die Systemführer-

schaften der SBB und die Kompensation von Trassenerträgen von insgesamt rund 57 Millionen Franken zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung dieser Punkte ergibt sich im Rahmen der LV 17–20 mit der SBB ein Mittelbedarf von insgesamt rund 7632 Millionen Franken oder rund 1900 Millionen Franken pro Jahr. Die Aufteilung zwischen Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträgen sowie die Aufteilung auf die einzelnen Jahre sind noch provisorisch.

Bei der Bedarfsschätzung gibt es Unsicherheiten. Zum Beispiel kann nicht abgeschätzt werden, wie hoch der Mittelbedarf für den Neubau von Anschlussweichen (gemäss dem totalrevidierten Gütertransportgesetz) sein wird. Weiter können Naturschäden an der Infrastruktur zu hohen ungeplanten Wiederinstandsetzungkosten führen. Auch die Umsetzung geplanter Massnahmen zum Beispiel in der Anlagengattung Fahrbahn oder des Zugangs zur Bahn ist mit Unsicherheiten behaftet. Offen ist, ob die Ressourcen bei SBB Infrastruktur in der Planung und Realisierung oder die zeitlichen Dimensionen von Plangenehmigungsverfahren eine Bewältigung des deutlich aufgestockten Volumens erlauben. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen SBB und UVEK vereinbart, dass eine Reserve im Zahlungsrahmen für die LV 17–20 für alle ISB einzuplanen ist (siehe Ziff. 1.6.1). Die Freigabe von zusätzlichen Mitteln erfolgt mit einem Nachtrag zur LV. Basis für den Entscheid zur Freigabe sind die Beurteilung des Anlagenzustandes im Netzzustandsbericht und der aktualisierte mittelfristige Investitionsplan.

1.6.3 LV-Mittelbedarf der Privatbahnen

Auf Basis der LV 13–16 und unter Berücksichtigung einer jährlichen Kostensteigerung von 1,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2016, der höheren Trassenpreiseinnahmen aufgrund der Totalrevision des Trassenpreissystems im Jahr 2017 sowie des Mehrbedarfs aufgrund der Inbetriebnahme neuer Infrastruktur wurde für die LV 17–20 mit den Privatbahnen ein finanzieller Rahmen von rund 4,9 Milliarden Franken als Planungsgrundlage des Bundes vorgesehen (inkl. Optionsmassnahmen für kleinere und mittelgrosse ISB).

Das BAV hat ebenfalls im Frühjahr 2014 die Privatbahnen (PB) aufgefordert, für die LV-Periode 2017–2020 Offertentwürfe per Oktober 2014 einzureichen. Dabei hat das BAV die gleiche finanzielle Vorgabe wie für die SBB gemacht, nämlich dass die LV-Ausgaben gegenüber der LV 13–16 pro Jahr um maximal 1,5 Prozent steigen dürfen. Die bisher im Rahmen der LV mit den PB ausgezahlten resp. geplanten Beträge auf Basis der Staatsrechnungen und des Voranschlags 2016 sind in der Tabelle 12 dargestellt.