Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 68Fedlex · Erläuternder Bericht
Jahr Betriebsabgeltung Investitionsbeiträge Total 20170
20180
20190
20200
Summen 0 00
2Die genannten Beiträge enthalten auch die Teuerung, die nicht separat ausgewiesen werden muss. Die Betriebsabgeltungen und die in den Investitionsbeiträgen enthaltenen Abgeltungen von Abschreibungen gelten als Subventionen, die der pauschalen Vorsteuerkürzung der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Betreffnisse der Mehrwertsteuer werden nach den geltenden Rechtsgrundlagen abgewickelt.
Art. 16 Auszahlung der Beiträge
1Die in dieser Vereinbarung festgelegten Beiträge nach Art. 51b EBG werden monatlich auf Grund des periodisch erstellten Liquiditätsplans ausbezahlt.
2Der aktuelle Liquiditätsplan ist mindestens jährlich (per Anfang Jahr) zu liefern.
3Wenn die liquiden Mittel der Infrastruktur an den Zahlungsdaten voraussichtlich 10 Prozent der durchschnittlich pro Jahr vereinbarten Investitionsmittel gemäss Art. 15 Abs. 1 übersteigen, kann das BAV mit dem Unternehmen den Plan über die
Auszahlung der verbleibenden Investitionsbeiträge neu festlegen. Auf eine
Verhandlung kann verzichtet werden, wenn das Unternehmen besondere Umstände nachweist (wie z.B. hoher Anteil an Kunstbauten), welche einen höheren Bestand auf dem Investitionskonto begründen.
4Das Unternehmen kann beantragen, dass die Beiträge früher ausbezahlt werden, sofern es nachweisen kann, dass die Zahlungsverpflichtungen die vorhandenen liquiden Mittel übersteigen.