Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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3.5 Koordination der beteiligten Akteure:

3.5.1 Zusammenarbeitsvereinbarung mit Dachverbänden der Arbeitswelt Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 16 3 0 423

Pol. Parteien 1 0 0 23

Städteverband etc. 2 0 0 02

Dachverbände Wirtschaft 2 0 1 25

Versicherungsinstitutionen 0 1 0 01

Behindertenorganisationen 4 1 1 06

Weitere und nicht Eingeladene 11 2 0 316

Total 36 7 2 1156

Anteil 64% 13% 4% 20% 100%

Nicht ganz die Hälfte der eingegangenen Stellungnahmen äussert sich zur Zusammenarbeitsvereinbarung mit Dachverbänden der Arbeitswelt. Davon lehnt ein Viertel die Möglichkeit einer gesetzlichen Verankerung einer solchen Zusammenarbeitsvereinbarung ganz oder eher ab, drei Viertel stimmen dem Vorschlag zu oder äussern sich eher zustimmend. Die JA-Stimmen kommen vor allem aus den Kantonen.

Kantone

Begrüsst wird der Vorschlag von LU, OW, GL, FR, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD VS, NE und GE. Eher begrüsst wird er von ZH, SO, JU. In den allermeisten dieser zustimmenden oder eher zustimmenden Stellungnahmen wird indessen darauf hingewiesen, dass Quoten abgelehnt werden (u.a. TG, TI, VD). TG beispielsweise begrüsst die Massnahme in der vorgeschlagenen Form grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass die Zusammenarbeitsvereinbarungen allgemeine Ziele beinhalten sollen. Allen Vereinbarungen, die den Unternehmen eine Verpflichtung im Sinne von Quoten oder ähnlichem auferlegen würden, stehen sie ablehnend gegenüber. TI hält ebenfalls fest: „Wir sind mit der Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der Arbeitswelt einverstanden. Die Vereinbarungen [...] müssen absolut vermeiden, dass den Unternehmen Verpflichtungen auferlegt werden (z. B. Quoten oder ähnliche Massnahmen).“ Ähnlich positioniert sich VD: „Wir sind mit den Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt einverstanden, unter der Bedingung, dass diese Vereinbarungen allgemeine Ziele festlegen, so dass das Networking, das die IV-Stellen seit der Umsetzung der 5. IV-Revision (2008) mit den Personalabteilungen und den Unternehmensleitern pflegen, nicht tangiert wird.“ Weitere wohlwollend gehaltene Vorbehalte betreffen die fehlenden Aussagen zu den Kosten und das Ausmass des finanziellen Engagements des Bundes (u.a. SO, JU, OW, GL, BL, AR) oder den Hinweis, die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden sollte, wenn immer möglich, im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit geregelt werden (ZH). Kommentierend wird vereinzelt darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung allen Partnern einen Gewinn bringen muss, soll sie umgesetzt und damit die angestrebten Resultate erzielt werden können (FR). SH schlägt vor, in einer solchen Vereinbarung könnte auch die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen für eine begrenzte Zeit zu einem tieferen als dem GAV-Mindestlohn - allenfalls mit einer Differenzzahlung über die IV - beschäftigt werden können. Die Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt wird grundsätzlich begrüsst. Wichtig ist die konkrete Unterstützung der einzelnen Arbeitgeber. Lokale und persönliche Beziehungen können Türen zu den Arbeitgebern öffnen. Betreuungseinrichtungen verfügen über