Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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zustimmt: zeitliche Limitierung; Kontrolle der Wirkung; Personalverleih nur durch spezialisierte Institutionen; orts- und branchenübliche Löhne.
Versicherungsinstitutionen
Es gab keine Stellungnahmen seitens der Versicherungsinstitutionen.
Behindertenorganisationen
Von den eingegangenen Stellungnahmen nehmen deren drei explizit Stellung:
Inclusion Handicap und INSOS Schweiz sagen beide eher JA und sprechen sich für eine Aufstockung des veranschlagten Budgets aus. Zusätzlich erfolgt die Unterstützung von Inclusion Handicap unter der Bedingung, dass in erster Linie spezialisierte Stellen zum Zuge kommen und der Personalverleih eine zeitlich limitierte Massnahme bleibt, damit er von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden kann. Dementsprechend wird eine enge Wirkungskontrolle der Massnahme erwartet.
INSOS beantragt, dass auch anerkannte Institutionen nach Art. 68bisAbs. 1 Bst. f IVG als Personalverleiher zugelassen werden und dass sichergestellt ist, dass auch Arbeitsplätze im geschützten Bereich vorhanden sind, welche in einer Übergangszeit, in der noch kein Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, genutzt werden können.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Unter dieser Rubrik sind 14 Stellungnahmen eingegangen, zehn JA- und eher JA-Stimmen sowie vier eher NEIN- resp. NEIN-Stimmen. Begründet haben ihre positive Rückmeldung die SKOS, profunda-suisse und Pro Mente Sana. Die SKOS begrüsst insbesondere die Gleichstellung von Beziehenden oder potentiell Beziehenden einer IV-Rente mit Sozialhilfebeziehenden und Beziehenden von Leistungen der ALV. Angestrebt werden sollten aber gemeinsame Anreize zur Förderung von Arbeitsplätzen für Benachteiligte. Profunda-suisse möchte das Angebot nicht ausschliesslich für IV-versicherte Personen sehen, um zu verhindern,
dass ein neuer Zweig von geschützten Einrichtungen entsteht. Dem gegenüber sieht Pro Mente Sana die Stärke des Personalverleihs in der Möglichkeit, Anstellungen im ersten Arbeitsmarkt zu bieten. Um Fehlanreizen entgegen zu wirken, sollen vom BSV Qualitätskriterien vorgegeben werden.
Coraasp moniert, dass der Personalverleih von potentiellen Arbeitgebern missbraucht werden kann, indem sie das Arbeitsverhältnis zu einfach auflösen können. Der VPOD argumentiert, dass mit dem Personalverleiher ein weiterer Akteur hinzukommt, und so das Verhältnis zwischen IV-Stelle, Arbeitgeber und versicherter Person verkompliziert wird. Die Sektion der Romandie von Pro Mente Sana lehnt die Massnahme mit der Begründung ab, dass keine feste Anstellung garantiert wird und daher das Risiko des Missbrauchs seitens der Arbeitgeber zu wenig kontrolliert werden kann.