Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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solche Beziehungen, daher sollte in dieser Frage eine Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen angestrebt werden. Eine Lösung auf Bundesebene dürfe nicht verhindern, dass auch Raum für Zusammenarbeitsmodelle auf kantonaler Ebene bleibe.

Vier Kantone (SZ, NW, ZG, SG) lehnen den Vorschlag ab mit dem Argument, die Zusammenarbeit mit Betrieben und die Eingliederung erfolge konkret vor Ort. Weiter wären die Rechtsfolgen einer solchen Vereinbarung unklar. Ebenfalls sei unklar, wer Verletzungen sanktionieren könne und wie der Rechtsweg ausgestaltet wäre. Die Unterstützung des Bundes müsse informell erfolgen, es brauche keine bundesgesetzliche Vorlage.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Während die SPS den Vorschlag unterstützt, lehnt ihn die BDP mit dem Argument ab, eine gesetzliche Verankerung sei unnötig und die Wirtschaft unternehme bereits heute mit Erfolg beträchtliche Anstrengungen zur Eingliederung. Hingegen müsse die Gesetzeslücke bei der Finanzierung von (Wieder-)Eingliederungsprojekten zwingend geschlossen werden. Für die FDP ist der Vorschlag ein unnötiger Bürokratieaufbau und praxisfremd. Sie hält ihn für nicht durchführbar, da die Verbände nicht so organisiert sind, dass quantitative oder qualitative Vorgaben den Mitgliedern einfach aufoktroyiert werden können.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband begrüssen den Vorschlag.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SGB und Travail.Suisse begrüssen den Vorschlag, weil sie darin eine Möglichkeit sehen, die Thematik der Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt und den Umgang mit Arbeitnehmenden mit gesundheitlichen Problemen stärker in der Sozialpartnerschaft zu verankern. Der SGB hält fest, falls diese Zusammenarbeitsvereinbarungen als Massnahme zur Erreichung der Eingliederungsziele gelten sollen, seien qualitative Vorgaben an die Vereinbarung nötig. Für Travail.Suisse können Eingliederungsmassnahmen ihre volle beabsichtigte Wirkung nur dann erreichen, wenn auch das quantitative Ziel, mehr beeinträchtigte Menschen in den Erwerbsprozess zu integrieren, von allen geteilt wird. Diesbezüglich erwartet Travail.Suisse von Seiten der Arbeitgeberverbände, dass diese sich selber zu einer verbesserten Eingliederung in den Arbeitsmarkt verpflichten.

Der sgv/usam steht dem Vorschlag eher ablehnend gegenüber und beantragt, dass nach Lösungen gesucht wird, die unbürokratischer sind und die es ohne separate Gesetzesgrundlage ermöglichen, eine sinnvolle Zusammenarbeit in die Wege zu leiten. Gänzlich abgelehnt wird der Vorschlag von SAV und FER, weil sie den Vorschlag des Bundesrats für nicht durchführbar halten und weiterhin auf den Weg der Freiwilligkeit setzen. Bei entsprechender Sensibilisierung und dem Einsatz sinnvoller Instrumente können demgegenüber Branchen- und Regionalverbände der Arbeitgeber zusammen mit ihren Partnerorganisationen der Arbeitnehmer gezielt gemeinsam weitere Erfolge ermöglichen. Z.B. könnten auf diesem Weg auch entsprechende Versuchsklauseln in GAVs aufgenommen und operationalisiert werden, ein Anliegen das auch vom SGB geteilt wird. Auch die FER lehnt den Vorschlag mit der Begründung ab, er sei unnötig, weil sich die Arbeitgebenden selber oder über ihre Berufs- bzw. Dachverbände an der Integration beteiligen, indem sie Personen mit Behinderungen einstellen oder weiterbeschäftigen. Es wäre übertrieben, von den Unternehmen oder ihren Vertretern zu verlangen, sich anders als auf freiwilliger Basis dazu zu verpflichten. Ausdrücklich begrüsst wird indessen die Nationale Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung.