Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Versicherungsinstitutionen
Von den Versicherungsinstitutionen hat sich einzig die IVSK zum Vorschlag geäussert. Sie befürwortet ihn eher und hält fest, die IV-Stellen arbeiteten bereits heute bestens mit den Arbeitgebenden zusammen und die konkrete Eingliederung könne nur mit den lokalen Partnern stattfinden. Dafür existierten in allen Kantonen Netzwerke mit den Partnern der Wirtschaft. Zusammenarbeitsvereinbarungen auf nationaler Ebene könnten zusätzlich ideell unterstützend wirken.
Behindertenorganisationen
Von den Behindertenorganisationen sagen Inclusion Handicap, INSOS, FTIA und Avanti donne JA zum Vorschlag; Pro Mente Sana sagt eher JA, wünscht sich doch diese Organisation eine verpflichtendere Formulierung der gesetzlichen Verankerung. Zudem müssen verpflichtende Zielvorgaben betreffend Eingliederung auch für psychisch beeinträchtigte Mitarbeitende / Arbeitssuchende vorgegeben werden. Während FTIA und Avanti donne den Vorschlag kommentarlos unterstützen, schafft er für Inclusion Handicap die Grundlage, auf welcher allfällige an einer nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung beschlossene Schritte in Betrieben mit Unterstützung der IV umgesetzt werden können. Eher ablehnend, im Sinne, dass der bundesrätliche Vorschlag zu wenig weit gehe, äussert sich AGILE: „Weiterentwicklung würde unseres Erachtens bedeuten, dass Unternehmen endlich verpflichtend in den beruflichen Eingliederungsprozess eingebunden würden. Nur so finden mehr Menschen mit Beeinträchtigungen und einer deswegen drohenden ganzen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit den Weg in die Arbeitswelt.“
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Wie Inclusion Handicap ist CURAVIVA der Auffassung, dass damit eine Grundlage geschaffen wird, die es erlaubt, allfällige beschlossene Massnahmen zu einer verbesserten beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung in den Betrieben dank der Unterstützung der IV effektiver umzusetzen. Für den Verband der Fachleute für Laufbahnentwicklung profunda-suisse ist es absolut notwendig, dass die Arbeitgebenden verpflichtend mit ins Boot geholt werden. Es sei darauf zu achten, dass es keine Verhärtung der Fronten gebe. Weitere wie beispielsweise die FMH, der ErgotherapeutInnen-Verband und Pro Raris unterstützen den Vorschlag kommentarlos.
Für die Vereinigung Arbeitgeber Banken ist die gesetzliche Grundlage weder erforderlich noch im Sinne der Erläuterungen praktikabel, während für Swissmem weder die Zusammenarbeitsvereinbarung noch vergleichbare Vereinbarungen auf Stufe von Gesamtarbeitsverträgen umsetzbar sind. Daher könne mit Ausnahme der finanziellen Beteiligung der IV an der Durchführung von Massnahmen der entsprechende Artikel gestrichen werden. Sinnvoll und nützlich sei indessen die Nationale Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung. Auch für das Centre patronal ist der Vorschlag unnötig, die Praxis habe gezeigt, dass Wirtschaftsverbände und Arbeitgeber sich aktiv an der Eingliederung von Behinderten beteiligen und ihre diesbezügliche Verantwortung wahrnehmen. Eine verbindliche Regelung wäre kontraproduktiv.