Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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Von den 13 eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Punkt sind acht Teilnehmende (BE, SZ, AG, SPS, SGV, SUVA, IVSK, FTIA) der Ansicht, dass die Ausweitung des Unfallschutzes für Rentenbezügerinnen und -bezüger, die eine Eingliederungsmassnahme absolvieren, eine Notwendigkeit darstellt.
Die IVSK schlägt vor, die Versicherungsdeckung auf Frühinterventions-, Wiedereingliederungs- und auf Abklärungsmassnahmen auszuweiten. BE schliesst sich diesem Standpunkt an. Inclusion Handicap schlägt zudem vor, den Kreis der Versicherten auf Personen auszuweiten, die die Massnahmen an einer Schule absolvieren.
Zur Haftpflichtversicherung
Zu diesem Vorschlag haben sich nur ganz wenige Vernehmlasser geäussert. So erachtet ZH die Regelung zur Haftung für Schäden an Dritten für fragwürdig. Insbesondere für handwerkliche Betriebe stelle diese Regelung ein erhebliches Risiko dar. Der sgv/usam hingegen begrüsst die Ausweitung der Haftpflichtregelung auf alle IM ausdrücklich. Für die SUVA
schliesslich ist nicht ganz nachvollziehbar, ob überhaupt eine Haftung einer Sozialversicherung stipuliert werden soll. Sie schliesst eine analoge Anwendung dieser Regelung für die Militärversicherung aus.
3.5.3 Verstärkung der Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 12 6 0 018
Pol. Parteien 1 1 0 02
Städteverband etc. 2 0 0 02
Dachverbände Wirtschaft 2 1 1 04
Versicherungsinstitutionen 1 0 0 01
Behindertenorganisationen 5 1 0 28
Weitere und nicht Eingeladene 16 4 1 122
Total 39 13 2 357
Anteil 68% 23% 4% 5% 100%
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden (91 %) begrüssen diese Massnahme (52 von 57). Zu den Gegnern zählen vor allem Behindertenorganisationen, da sie um den Datenschutz fürchten.
Kantone
Die 18 Kantone, die zu dieser Frage Stellung genommen haben, sind alle einverstanden. UR fordert, dass die Arztzeugnisse rasch im Sinne einer «Fit note» angepasst werden. ZG und SZ befürchten, dass sich die IV bzw. die Sozialversicherungen finanziell an der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich beteiligen. AG betont, dass der Datenschutz einzuhalten sei.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Zwei politische Parteien haben sich geäussert. Die SVP ist einverstanden, vorausgesetzt, dass der IV durch die Massnahme keine Mehrkosten entstehen. Die SPS stimmt der Massnahme vorbehaltlos zu.