Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
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stellen. Die CVP fordert die konsequente Umsetzung und Stärkung der bestehenden und der neuen Instrumente für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit Taggelder anstatt Renten, damit die berufliche Eingliederung im Vordergrund steht.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Auch der SGV, der SAV, Swissmem und die FER schliessen sich dieser Forderung an. So schreibt beispielsweise die FER : „Mit Ausnahme von Fällen voraussichtlich dauerhafter Invalidität könnte die IV zum Beispiel Renten nur an Versicherte über 30 Jahren ausrichten. Ansonsten würden ausschliesslich Integrationsmassnahmen gewährt. Diese könnten sogar noch ausgebaut werden.“
Versicherungsinstitutionen
Auch IVSK, KKAK und VVAK regen an, zu prüfen, ob für junge Erwachsene Renten gänzlich ausgeschlossen werden und nur noch Taggelder ausgerichtet werden sollen.
Behindertenorganisationen
Die Behindertenorganisationen haben sich nicht spezifisch zu diesem Thema geäussert.
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
Arbeitgeber Banken stellt ebenfalls die Forderung, keine Renten für Menschen unter 30 Jahren auszurichten, im Gegenzug sollten diese Personen durch geeignete interdisziplinäre Teams von der IV eng betreut werden. Die EKKJ indessen lehnt dieses Anliegen mit folgenden Worten ab: „Sollen primär Integrationsmassnahmen statt Renten ausgerichtet werden, erachtet die EKKJ die in letzter Zeit geforderte Abschaffung von IV-Renten unter 30 Jahren als besorgniserregend. Die IV-Renten bilden ein wichtiges soziales Auffangnetz zur Existenzsicherung junger Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen, die sich trotz aller Bemühungen zur beruflichen Eingliederung nicht dauerhaft in den zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt integrieren können. Die Sozialhilfe, die eine viel weniger enge Beratung und Begleitung der Betroffenen vorsieht, kann die aktuelle Aufgabe der Invalidenversicherung von Menschen unter 30 Jahren keinesfalls ersetzen.“
3.7.2 Ausbau des Assistenzbeitrages
Einige Vernehmlasser, im Wesentlichen Behindertenorganisationen (AGILE, Inclusion Handicap, insieme, Pro Infirmis, CURAVIVA, Pro Raris, Avanti Donne, Schweizerischer Blindenbund, Coraasp, Graap, Schweizerische Paraplegiker Vereinigung, Vereinigung Dravet Syndrom Schweiz, Retina, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, ZSL, Cap Contact), fordern die Weiterentwicklung und den Ausbau des Assistenzbeitrags.
Gefordert wird namentlich, dass Leistungen von angestellten Familienangehörigen bis zu einem gewissen Grad im Rahmen des Assistenzbeitrags ebenfalls vergütet werden können. Gemäss AGILE, würde die aktuelle IV-Revision einen geeigneten Rahmen für die im März 2012 eingereichte parlamentarische Initiative Lohr (12.409) bieten. Eine zweite Forderung verlangt, dass der Assistenzbeitrag auch für Leistungen eingesetzt werden kann, die im Rahmen von Mandatsverhältnissen von juristischen und natürlichen Personen erbracht werden. AGILE schlägt ein weiteres Anstellungsmodell vor, nämlich die Auswahl von verschiedenen Assistenten und Assistentinnen aus einem Pool. Begründet werden diese Forderungen u.a.