Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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STV/AST, Gruppe Spenderherz und andere Teilnehmende sind der Auffassung, die Altersgrenze für die Besitzstandswahrung sei auf 55 Jahre festzulegen, Retina Suisse fordert eine Besitzstandsgarantie ab 50 Jahren.

Fünf von 25 Teilnehmenden sind gegen diese Massnahme. Nach Meinung des Centre Patronal ist das stufenlose Rentensystem auf alle Renten auszudehnen, weil Sparmassnahmen unumgänglich seien. Für Swissmem und Arbeitgeber Banken gilt es, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu vermeiden. Für bestehende Renten solle eine Übergangsfrist definiert werden und ab dem 55. Altersjahr eine Rentengarantie gelten.

3.5.6 Bildung regionaler Kompetenzstellen für Arbeitsvermittlung

Kategorie JA eher JA eher NEIN NEIN Total Kantone 14 2 0 521

Pol. Parteien 2 0 0 13

Städteverband etc. 1 0 0 01

Dachverbände Wirtschaft 3 0 0 03

Versicherungsinstitutionen 0 1 0 01

Behindertenorganisationen 3 0 0 03

Weitere und nicht Eingeladene 11 1 0 214

Total 34 4 0 846

Anteil 74% 9% 0% 17% 100%

Eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser stimmt dem Vorschlag zu (34) oder eher zu (4). Zentrales Argument der Befürwortenden ist, dass durch die Bildung regionaler Kompetenzzentren für Arbeitsvermittlung die Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und Sozialbehörden verstärkt und optimiert wird. Die acht ablehnenden Vernehmlasser führen dagegen an, dass die Strukturen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit bereits heute existieren und funktionieren und es für eine verstärkte Zusammenarbeit keiner neuen, zusätzlichen Strukturen bedarf. Sieben der befürwortenden Kantone und ein weiterer befürwortender Vernehmlasser machen darauf aufmerksam, dass die jetzige Formulierung des Vorschlags dazu führen würde, dass nur noch Aufgaben nach Bundesrecht (und nicht mehr nach kantonalem Recht) übertragen werden könnten. Sie beantragen deshalb, die Formulierung dahingehend zu ändern, dass Aufgaben nach kantonalem oder Bundesrecht übertragen werden könnten.

Kantone

Die Mehrheit der Kantone spricht sich für (LU, OW, NW, GL, ZG, BL, AR, AI, GR, AG, TG, VD, NE, JU) oder eher für (TI, GE) den Vorschlag aus. Der grösste Teil der befürwortenden Kantone sehen darin eine gute Ausgangslage, um die Interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und den Sozialbehörden zu verstärken und noch effektiver wahrzunehmen. Allerdings weisen sieben der befürwortenden Kantone darauf hin, dass die jetzige Formulierung des Artikels dazu führen würde, dass nur noch Aufgaben nach Bundesrecht (und nicht mehr solche nach kantonalem Recht) übertragen werden könnten und beantragen, dass die Formulierung dahingehend geändert wird, dass „VAufgaben nach kantonalem Recht oder BundesrechtV“ übertragen werden können. Gegen den Vorschlag sprechen sich ZH, SZ, SH, SG, VS aus. Als Argument wird angeführt, dass bereits heute in den Kantonen verschiedene Institutionen zur Arbeitsvermittlung und Integration von Hilfesuchenden bestehen und dass diese ihre Leistungsangebote im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit harmonisieren. Eine Schaffung