Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 59Fedlex · Ergebnisbericht
einer Rechtsgrundlage mit der eine weitere Kompetenzstelle für Arbeitsvermittlung errichtet würde, wird demgemäss als nicht sinnvoll erachtet.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Drei politische Parteien äussern sich zum Vorschlag: BDP und SPS stimmen mit der Begründung zu, dass damit das System der Zusammenarbeit und die Administration vereinfacht würde. Die SVP lehnt den Vorschlag ab, da er zum Ausbau der Bürokratie führe und der Zugang zu IV-Leistungen erleichtert würde.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Einzig der Schweizerische Städteverband äussert sich zum Vorhaben: er stimmt dem Vorschlag ohne Begründung zu.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SGB und Travail.Suisse stimmen dem Vorschlag ohne Begründung zu. Der SAV führt an,
dass die Bildung regionaler Kompetenzstellen für Arbeitsvermittlung zum Einen für die Betreuung von erwerbslosen Menschen mit einer Mehrfachproblematik sinnvoll ist und „Vdass ein solcher ‚Einheitsschalter‘ es den Arbeitgebern deutlich einfacher macht und sie stark motiviert, in ihrem Betrieb Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, wenn die Administration wesentlich vereinfacht wird und vor allem wenn nur ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.“
Versicherungsinstitutionen
Einzig die IVSK äussert sich zum Vorschlag: sie steht diesem eher positiv gegenüber und weist darauf hin, dass bei den neu zu bildenden regionalen Kompetenzzentren für Arbeitsvermittlung der Lead bei den IV-Stellen liegen müsste. Weiter weist die IVSK – wie dies auch zahlreiche Kantone gemacht haben – darauf hin, dass die Formulierung des vorgeschlagenen Artikels dahingehend geändert werden müsste, „Vdass auch Aufgaben nach kantonalem Recht übernommen werden können“.
Behindertenorganisationen
Drei Behindertenorganisationen – Inclusion Handicap, FTIA und Pro Mente Sana – nehmen Stellung zum Vorschlag und sprechen sich für diesen aus. Inclusion Handicap führt dazu an, dass es anzustreben sei, „Vdass die verschiedenen Sozialversicherer (IV, Arbeitslosenversicherung) sowie die Sozialhilfebehörden im Rahmen von Kompetenzzentren zusammenarbeiten, wie dies zurzeit in einem Pilotprojekt im Kanton Aargau erprobt wird.“ Pro Mente Sana weist darauf hin, dass durch die Zusammenarbeit der Invaliden- und der Arbeitslosenversicherung sowie der Sozialhilfebehörden im Rahmen von Kompetenzzentren „VArbeitgeber einen kompetenten regionalen Ansprechpartner [erhalten], was ihren Aufwand reduziert.“
Weitere und nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende
14 weitere Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zum Vorschlag: die grosse Mehrheit (11) von ihnen ist für den Vorschlag, namentlich sind dies die SKOS, SODK, CURAVIVA,
mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, Schweizerischer Blindenbund, EVS, Pro Raris, Schweizerische Gesellschaft für Laufbahn- und Personalpsychologie, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, H+ und Arbeitgeber Banken. Ein weiterer Vernehmlassungsteilnehmer – profunda-suisse – ist eher für den Vorschlag. Die positiven Begründungen gehen in dieselbe Richtung wie die Argumente der die Massnahme befürwortenden Kantone, Verbände und Behindertenorganisationen: Eine durch die Bildung regionaler Kompetenzstellen für Arbeitsvermittlung verstärkte Kooperation zwischen IV-Stellen, Regionalen Arbeitsvermitt-