Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 73 Seiten

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die SODK ist der Meinung, die Rückforderung von Baubeiträgen bei gemeinnützigen Einrichtungen führe in vielen Fällen einzig dazu, dass der Kanton zu Gunsten der IV die Rückforderung begleichen müsse. Auch der Schweizerische Gemeindeverband und INSOS lehnen den Vorschlag ab.

3.6.4 Schaffung einer Gesetzesgrundlage für Betriebsräume der IV-Stellen

SZ, ZG, AR, SGV und KKAK lehnen den Vorschlag mit dem Hinweis ab, es handle sich dabei um keine Aufsichtsaufgabe, die ZAS möge sich um die Betriebsräume kümmern. Befürwortet wird der Vorschlag von VD: „V wir wünschen, dass die bereits bestehenden Strukturen anerkannt und besser unterstützt werden.“ Ebenfalls befürwortend äussert sich die IVSK, weil sie darin die Berücksichtigung der Interessen der IV und im Speziellen auch der Durchführungsstellen wahrgenommen sieht. Auch der Gewerbeverband befürwortet das Anliegen, schlägt aber vor, dass die Aufgaben des Erwerbs, der Erstellung und der Veräusserung von Betriebsräumen direkt der Invalidenversicherung oder den IV-Stellen zugewiesen werden, da diese über das nötige Fachwissen verfügen.

3.6.5 Verbesserter Datenaustausch

Lediglich neun Stellungnahmen sind zu diesem Punkt eingegangen. Vor allem den Organisationen der Behindertenhilfe geht die im erläuternden Bericht vorgesehene Auskunftspflicht zu weit.

3.7 Neue Revisionsvorschläge

3.7.1 Aufhebung oder Befristung der Rente für Jugendliche unter 25/30 Jahren

Einige Vernehmlasser fordern, keine Renten an junge Menschen auszurichten, mit Ausnahme von Fällen mit schweren Geburtsgebrechen oder schweren Gesundheitsschäden,

welche zu einer dauerhaften schweren Invalidität von einem IV-Grad von mindestens 70 Prozent führen. Im Folgenden wird nicht unterschieden, ob die jeweiligen Vernehmlasser die Alterslimite beim 25. Altersjahr, beim 30. Altersjahr oder ohne konkrete Alterslimite angesetzt haben, oder ob sie die Variante befristete Rente befürworten.

Kantone

Für keine Rente für junge Menschen, bzw. für eine Befristung der Rente haben sich die Kantone SZ, ZG, OW, GL, SO, BS, BL, SH, AI, GR, TG, TI, VS, GE und JU ausgesprochen. Begründet wird dieses Anliegen damit, dass eine Befristung der Renten die Eingliederung von jungen Erwachsenen unterstütze. Ferner weisen einige Kantone darauf hin, dass die Zusprache einer befristeten Rente mit intensiven Beratungs- und Begleitmassnahmen zur Stützung dieser Personen einhergehen müssten. Die finanzielle Sicherstellung der Versicherten hätte über ein Taggeld zu erfolgen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Für die FDP.Die Liberalen sollten junge Erwachsene nur noch in Ausnahmefällen IV-Renten zugesprochen erhalten. Anstelle der Rente sollte neu ein Taggeld entrichtet werden, welches Erwerbsanreize richtig setze. Parallel dazu sei eine enge Begleitung durch die IV erforderlich. Die BDP ist der Meinung, man müsste bei Menschen unter 30 Jahren grundsätzlich auf die Rentenzahlung verzichten und die Betreuung und die Eingliederung in den Vordergrund