Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten
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4 Ergebnisse der Anhörung zur Revision als Ganzes2
Kantone
Abgesehen von SZ und UR, die auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet haben, stehen alle teilnehmenden Kantone (AI, AG, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SO, TI, TG, VD, VS, ZG, ZH) der Totalrevision der Verordnung und insbesondere der weiteren Verfeinerung des Risikoausgleichs unter den Versicherern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung positiv gegenüber. Die Kantone stehen geschlossen hinter dem Einbezug des Morbiditätsindikators pharmazeutische Kostengruppen (PCG) in die Berechnung des Risikoausgleichs. Für AG ist klar, dass die Solidarität unter den Versicherten gestärkt werden soll. Da dies durch den Markt allein nicht zu realisieren sei, brauche es dazu entsprechende Regelungen. AG und BE weisen darauf hin, dass mit dem bisherigen Risikoausgleich die Zielsetzungen nur teilweise erreicht worden seien und er trotz bereits eingeführter Verfeinerungen nicht zufrieden stellend funktioniere. Die Prämienunterschiede seien nach wie vor sehr hoch und die Risikoselektion der Versicherten habe nicht abgenommen. BE begrüsst deshalb jeden Schritt in Richtung Verbesserung des Risikoausgleichs. TI bekräftigt seine Unterstützung für die Verfeinerung des Risikoausgleichs, da diese zur Einschränkung der Risikoselektion durch die Krankenversicherer beitrage. GE ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Verbesserung den Anreiz zur Risikoselektion verkleinere und dadurch kompensatorische Prämienerhöhungen bei Versicherern, die keine Risikoselektion betreiben, verhindere. Für GE handelt es sich um eine notwendige Massnahme zur Gewährleistung des Gleichgewichts und des Fortbestands unseres sozialen Krankenversicherungssystems. Für FR geht die Revisionsvorlage in die richtige Richtung. Er hebt hervor, dass die Komplexität der PCG weit höher sei als diejenige der anderen im Rahmen des Risikoausgleichs verwendeten Indikatoren. Das EDI müsse deshalb darauf achten, dass die Komplexität der Handhabung des neuen Indikators zu keinem Zeitpunkt das Funktionieren des Risikoausgleichsystems gefährde. Auch FR betont, die Einführung des neuen Indikators verfeinere den Risikoausgleich und mache die Jagd auf die guten Risiken für die Krankenversicherer noch uninteressanter. Diese Entwicklung sei zu begrüssen und zu unterstützen. BS hebt positiv hervor, dass die Daten zu den Indikatoren der Morbidität der Wechsler vollständig in die Berechnung des Risikoausgleichs einfliessen, womit chronisch kranke Wechsler für den neuen Versicherer attraktiver würden. VD begrüsst die zweistufige Regressionsberechnung mittels Methode der kleinsten Quadrate. Er weist darauf hin, dass durch die Datenlieferungen der Versicherer an die Gemeinsame Einrichtung KVG (Art. 7 ff. E-VORA) bei dieser eine bisher nicht vorhandene Sammlung umfassender Individualdaten auf landesweiter Ebene entstehe. Es sollte deshalb eine formalgesetzliche Grundlage vorgesehen werden, die es ermöglicht, diese Daten in anonymisierter Form (in Bezug auf Versicherte und Versicherer) den zuständigen Behörden, die den Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung regulieren müssen (d. h. Bund und Kantone), sowie zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen. AI und TG begrüssen den Einbezug des Indikators PCG und des modifizierten Indikators Arzneimittelkosten insbesondere, weil diese erlauben, kostenintensive Versicherte, die keinen stationären Aufenthalt im Vorjahr aufweisen, zu erkennen und Versicherer entsprechend zu entlasten. Der Anreiz zur Risikoselektion könne damit gesenkt werden. ZH stimmt der vorgeschlagenen Totalrevision ohne Vorbehalte zu.
Seitens der Kantone gibt es aber auch Bedenken und Einwände. VD weist darauf hin, dass der Begriff «PCG» im Zusammenhang mit anderen Sozialversicherungen, wie etwa den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV, verwirrend sein könnte, weshalb er sich für die Formulierung «GCP» anstelle von «PCG» ausspricht. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass wahrscheinlich noch gewisse offensichtliche Kriterien fehlten, namentlich betreffend DRG oder andere Grouper. BS vermisst in den Erläuterungen die Angabe, wie weit der neue Indikator PCG
2 Bei den Stellungnahmen werden zuerst die Kantone, dann die Parteien und dann alle anderen Gruppen in alphabetischer Reihenfolge angeführt.