Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten

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tigkeit einer paritätischen Vertretung der Anspruchsgruppen, insbesondere von Patientenvertretern, in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK), welcher eine beratende Funktion zukommt. Für die SPS ist es absolut zentral, dass der Risikoausgleich nicht nur chronische Krankheiten berücksichtigt, sondern auch heilbare und seltene Krankheiten, die hohe Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung verursachen. Aus diesem Grund begrüsst die SPS die Beibehaltung des Indikators Arzneimittelkosten für jene, die nicht in eine PCG eingeteilt werden. Hingegen lehnt die SPS die Festlegung einer deutlich höheren als der aktuell geltenden Kostenschranke von 5000 Franken strikt ab. Dies schwäche die Wirkung des Risikoausgleichs unnötig. Die SVP begrüsst die Stossrichtung dieser Vorlage. Jedoch sei die Einführung des Morbiditätsindikators PCG ein komplexes Projekt, dessen Umsetzung mit verschiedenen Schwierigkeiten einhergehe. Deshalb wäre nach Ansicht der SVP eine Testphase für die Umsetzung der PCG sinnvoll, damit die Praktikabilität und die Auswirkungen getestet werden könnten. Diese Testphase müsste auf zwei Jahre angelegt sein, womit die Einführung der PCG auf das Jahr 2021 zu verschieben wäre, damit die nötigen Daten zur Beurteilung der Auswirkungen möglichst vollständig wären. Ausserdem müsste in der Verordnung der Datenrückfluss an die Versicherer noch geregelt werden, da die Resultate des Risikoausgleichs in die Prämienberechnung einfliessen.

Behörden

Der Vorstand der GDK unterstützt die Vorlage des Bundesrats, welche die Einführung des zusätzlichen Morbiditätsindikators «pharmazeutische Kostengruppen» in der Berechnung des Risikoausgleichs vorsieht und verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme zur technischen Umsetzung.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SSV teilte mit, er müsse trotz der unbestrittenen Bedeutung der Vorlage aus Kapazitätsgründen auf eine Stellungnahme verzichten.

Dachverbände der Wirtschaft

Grundsätzliche Zustimmung, jedoch mit Vorbehalten, erhielt die Vorlage von Seiten der Wirtschaft. Economiesuisse befürwortet die Totalrevision und begrüsst die Verfeinerung des Risikoausgleichs mit dem Arzneimittelindikator als Übergangslösung sowie die PCG als Dauerlösung. Hingegen erachtet economiesuisse den modifizierten Arzneimittelindikator als unnötig. Der Risikoausgleich dürfe nicht auf die Spitze getrieben werden. Gewisse Risiken und Ungleichheiten sollen im System belassen werden. Denn es handle sich um das Krankenversicherungssystem und nicht um ein Einheitskassensystem. Aus Sicht der Wirtschaft fehlen in der Vorlage die grundsätzlichen Ziele des Risikoausgleichs, sowie der Prozess zu dessen Weiterentwicklung. Mit diesen zwei Elementen wäre der Risikoausgleich für alle Beteiligten besser nachvollziehbar und damit berechenbarer. Aufgrund einer Arbeitsteilung mit economiesuisse verzichtet der SAV auf eine eigene Eingabe. Der SGB unterstützt die vorgeschlagene Verfeinerung des Risikoausgleichs. Mit dem Indikator PCG könne der Anreiz zur Risikoselektion gesenkt werden. Der SGV stimmt der vorgeschlagenen Totalrevision grundsätzlich zu. Jedoch spricht er sich klar dagegen aus, dass die gemeinsame Einrichtung dem BAG künftig Individualdaten liefern soll. Aus Sicht des SGV ist eine solche Datenlieferung für den Vollzug des Risikoausgleichs nicht nötig und zudem nicht gesetzeskonform. Für die Berechnung der Schlusszahlungen beantragt der SGV, jeweils die vollständigen Kostendatensätze heranzuziehen. Schliesslich spricht auch er sich für einen Probelauf vor der definitiven Einführung des angepassten Risikoausgleichs aus. Dieser dürfe aber nicht zu einem späteren Inkrafttreten führen.