Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/26: Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) · 42 Seiten

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Konsumentenverbände

Die Teilnehmenden aus dieser Gruppe begrüssen den Willen, die Risikoselektion zu bekämpfen. Die Verfeinerung des Risikoausgleichs gemäss Entwurf des EDI stösst auf Zustimmung, aber auch auf Ablehnung. FRC und ACSI begrüssen den Willen, die Mechanismen der Risikoselektion zu bekämpfen, sind aber der Meinung, dass die in Anhörung gegebenen Vorschläge keine tatsächlichen Lösungen darstellen und das System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht voranbringen. Das Grundproblem bleibe bestehen, dass das Krankenversicherungssystem nicht richtig funktioniere und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht an den richtigen Hebeln ansetze. Die FRC teilt mit, am 29. Februar 2016 eine Vorlage für kantonale oder regionale Ausgleichskassen in die öffentliche Anhörung geschickt zu haben. Diese wurde gemeinsam mit den wichtigsten Gesundheitsakteuren der Romandie ausgearbeitet und würde den Mechanismen der Risikoselektion ein Ende setzen. Hingegen begrüsst die SKS das Vorhaben des EDI, den Risikoausgleich in der obligatorischen Krankenversicherung zu verfeinern. Damit werde eine langjährige Forderung der SKS erfüllt. Ein verbesserter Risikoausgleich ermögliche es, die Risikoselektion durch die Krankenversicherer weiter einzuschränken. Eine Erweiterung des Risikoausgleichs um den Indikator PCG scheint der SKS angemessen, um Krankenkassen mit Versicherten mit hohem Leistungsbedarf zu entlasten. Aus Sicht der SKS ist entscheidend, dass nach der Einführung dieser Anpassung geprüft werde, ob sie die gewünschte Wirkung entfalte und die Risikoselektion einschränke. Andernfalls seien weitere Massnahmen zu prüfen. Da es sich bei den zu erhebenden Daten um hochsensible persönliche Informationen handle, müsse zudem ein Höchstmass an Datenschutz jederzeit gewährleistet sein. Für die beteiligten Institutionen (EDI, BAG, EAK und GE KVG) bedeute die Verfeinerung des Risikoausgleichs einen erheblichen Zusatzaufwand. Damit diese die zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen könnten, müssten sie mit den dafür erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden.

Leistungserbringer

Das Echo der Leistungserbringer zur Vorlage ist gemischt. ChiroSuisse begrüsst die Verfeinerung des Risikoausgleichs mit weiteren geeigneten Indikatoren der Morbidität. Für CURAVIVA ist diese Vorlage nicht von zentraler Bedeutung. Sie verzichtet deshalb und infolge begrenzter Ressourcen auf eine Stellungnahme.

Die BEKAG, die FMH und der VLSS unterstützen nach wie vor die Bestrebungen, welche zu einer sinnvollen Verfeinerung des Risikoausgleichs führen sollen und mit welchen mögliche Anreize zur Risikoselektion weitgehend eingeschränkt werden können. Für die FMH ist entscheidend, dass dadurch der Risikoausgleich auch verbessert wird. Den Unterlagen sei nirgends zu entnehmen, warum das holländische Modell übernommen werde und ob andere Modelle geprüft worden seien. Für die FMH ist es absolut notwendig, dass zur Inkraftsetzung der Verordnung und der PCG-Liste Pilotversuche durchgeführt und deren Resultate bekannt gegeben werden. Alle drei Ärztevereinigungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verbesserung des Risikoausgleichs mit vernünftigem administrativem Aufwand bewältigbar bleiben müsse. Dies betreffe sowohl den Aufwand der Krankenversicherer als auch den Aufwand des BAG. Diese Grenze scheint ihnen nun erreicht. Sie warnen davor, im Rahmen der Umsetzung in wissenschaftlichen Perfektionismus zu verfallen und die vernünftige Kosten-/Nutzenrelation zu sprengen. Die SBV wehrt sich nicht gegen einen feineren Risikoausgleich. Sie anerkennt die positiven Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Indikator PCG gemacht worden seien. Bei all den guten Absichten dürfe nicht ausser Acht gelassen werden, dass ein verfeinerter Risikoausgleich mit der Einschränkung der unternehmerischen Freiheit der Krankenkassen einhergehe. Der Wille des Stimmvolkes, keine Einheitskasse zu schaffen,