Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/36: Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren · 18 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren

Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren13 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat die Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse öffentlich zugänglich.

Die vollständigen Stellungnahmen können beim IGE eingesehen werden.

Der vorliegende Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse wird den Medien zur Verfügung gestellt. Ausserdem erfolgt eine allgemein zugängliche Veröffentlichung des Ergebnisberichts in elektronischer Form durch die Bundeskanzlei. Das IGE informiert die Vernehmlassungsteilnehmer über die Veröffentlichung unter Hinweis auf die elektronische Bezugsquelle bei der Bundeskanzlei.

13 SR 172.061