Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/36: Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren · 18 Seiten
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Vernehmlassungsbericht Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren
Schliesslich wird neu definiert, was unter dem Zusammensetzen des Uhrwerks in der Schweiz zu
verstehen ist.
Vernehmlassungsverfahren
Mit Beschluss vom 2. September 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Verordnungsentwurf der «Swiss made»-Verordnung für Uhren.6 Die Vernehmlassung dauerte bis am 2. Dezember 2015. Es sind 91 Stellungnahmen eingegangen. 14 Vernehmlassungsteilnehmer haben ausdrücklich auf inhaltliche Bemerkungen verzichtet.7 Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.8 Mit dem vorliegenden Bericht nimmt der Bundesrat von den Stellungnahmen Kenntnis. Die im Bericht verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer in den Anhängen I und II ersichtlich.
Die revidierte «Swiss made»-Verordnung für Uhren soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Entscheid des Bundesrates zur Inkraftsetzung erfolgt voraussichtlich Mitte 2016.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Generelle Beurteilung
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Idee einer Revision der «Swiss made»-Verordnung für Uhren und den Inhalt des Verordnungsentwurfes des Bundesrates. Insbesondere die Definition der Uhr, die neu nicht nur auf das Uhrwerk sondern auch auf die Uhr als Ganzes abstellt, wird ausdrücklich unterstützt. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer erachten es zudem als wichtig, dass nur Uhren mit «Swiss made» bezeichnet werden dürfen, deren Herstellung und technische Entwicklung ganz oder mehrheitlich in der Schweiz erfolgt sind. Einige Befürworter fordern eine angemessene Verlängerung der Übergangsfristen, damit die Unternehmen ausreichend Zeit haben, ihre Produktionsprozesse anzupassen.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer kritisieren, dass sich der Verordnungsentwurf des Bundesrates auf einen Vorentwurf der FH stützt, obwohl diese nicht repräsentativ für die Uhrenbranche sei. Sie stellen zudem die Repräsentativität der FH für Smartwatch-Anbieter in Frage und wehren sich gegen den Einbezug von Smartwatches in die Verordnung. Zudem kritisieren sie, dass die technische Entwicklung der Uhr bzw. des Uhrwerks vollständig in der Schweiz vorgenommen werden muss. Ferner vertreten sie die Auffassung, dass eine Branchenverordnung keine strengeren Kriterien als die entsprechende Gesetzgebung vorsehen darf. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer äussern ausserdem wettbewerbspolitische Bedenken.
Die Ergebnisse im Einzelnen
2.1. Allgemeine Bemerkungen
Die Revision der «Swiss made»-Verordnung für Uhren wird überwiegend begrüsst und unterstützt, insbesondere von denjenigen Kantonen, die in ihrem Gebiet Uhrenindustrie aufweisen (u.a. BE, GE, JU, NE, VD). Weitere Kantone (u.a. AG, AI, GL, BS, NW, SH, TG, VS, ZG), Parteien (u.a. CVP, FDP), Verbände/Vereinigungen (u.a. economiesuisse, apiah, UFGVV, ADAEV, ASRH, FH, SGB, Travail.Suisse, VdU, UNIA, SWISS PRECISION, VDK, AMS, CP, FER, Centre Patronal, VIPS), Handelskammern (u.a. CCIG, HIV, CNCI/CCIJ, SHK) sowie Unternehmen der Uhrenbranche (u.a. Rolex, Mimotec, Swatch, Blösch, Richemont, Tissot, Rado) äussern sich positiv zum Verordnungsentwurf des
6 Vgl. Medienmitteilung vom 2. September 2015 https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/Services_Links/News/2015/150902_Swissness_MM_DE.pdf.
7 AR, FR, GR, LU, SG, TG, TI, UR, SPS, SGV, SSV, SAV, AIPPI, SKS.
8 Vgl. Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG); SR 172.061.