Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/36: Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren · 18 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren

Bundesrates. Die Befürworter sind überzeugt, dass die Revision der «Swiss made»-Verordnung für Uhren die Lücken der geltenden Uhrenverordnung schliesst und mehr Klarheit, Transparenz, Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit schafft (u.a. JU, SH, VD, VS, ZG, CVP, CP, Blösch, economiesuisse, Rolex, ASRH, SHK, SWISS PRECISION, VDK, HIV). Nach Auffassung von Travail.Suisse, CP und UNIA wirken die strengeren «Swiss made»-Kriterien für Uhren der Fabrikationsauslagerung ins Ausland entgegen und beeinflussen so den Arbeitsmarkt positiv. Gleichzeitig werden Schweizer Kompetenzen und Know-how gestärkt. Demgegenüber sehen sich einzelne Vernehmlassungsteilnehmer nicht in der Lage, aufgrund der Informationen im erläuternden Bericht die Auswirkungen der strengeren Anforderungen an die Bezeichnung «Swiss made» auf die Glaubwürdigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg der Schweizer Uhrenindustrie einzuschätzen zu können (ccrs, Luciano Leo).

Einige Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen, dass nicht mehr nur der Schweizer Wertanteil des Uhrwerks relevant ist, sondern dass der Verordnungsentwurf auch für die Uhr als solche einen Min-destanteil an Schweizer Herstellungskosten vorsieht (u.a. JU, Travail.Suisse, FH, Richemont, Blösch, ASRH, CNCI/CCIJ, HIV). Positiv hervorgehoben wird zudem, dass neu auch die technische Entwicklung der Uhr bzw. des Uhrwerks vollumfänglich in der Schweiz erfolgen muss. Dies trägt nach Auffassung der Befürworter zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz bei (u.a. ZG, FDP, Travail.Suisse, Blösch, VDK, ASRH, HIV). Die CVP begrüsst, dass die Durchsetzung der «Swiss made»-Verordnung für Uhren Sache der FH ist und dem Bund bzw. den Kantonen keine zusätzlichen Kontrollaufgaben zugewiesen werden. Die SVP bezweifelt, dass die Revision praxistauglich ist und ohne übermässigen Bürokratieaufwand umgesetzt werden kann. Weiter bezweifelt sie, dass der Verordnungsentwurf den Interessen aller Marktteilnehmer gerecht wird. Der Kanton SO erachtet es als wichtig, dass die Regelungen der revidierten «Swiss made»- Verordnung für Uhren nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen führt.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer äussern wettbewerbspolitische Bedenken (u.a. BL, OW, SZ, IG Swiss Made [stellvertretend für die dazugehörigen Unternehmen der Uhrenbranche], Luciano Leo, ccrs). Sie befürchten, dass die strengeren Kriterien hiesige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor ernsthafte Probleme stellen und deren Existenz gefährden. Sie erachten es daher als wichtig, dass Lösungen angestrebt werden, die für die gesamte Branche tragbar sind. Die FH, auf deren Vorentwurf der Verordnungsentwurf des Bundesrates basiert, ist aus ihrer Sicht nicht repräsentativ für die Uhrenbranche. Gewisse Segmente der Schweizerischen Uhrenbranche wie die Hersteller von Uhren im mittleren und tiefen Preissegment, die Hersteller von Quarzuhrwerken und Smartwatches seien in der Vereinsversammlung der FH nicht bzw. ungenügend vertreten. Die FH ihrerseits weist darauf hin, dass ihr Verband mit seinen rund 500 Mitgliedern die Dachorganisation der schweizerischen Uhrenindustrie sei. Er repräsentiere sämtliche zu dieser Industrie gehörenden Sektoren (Uhrenkonzerne, unabhängige Marken und Zulieferer), wobei der grösste Teil der Verbandsmitglieder aus KMUs bestehe. Zudem seien sämtliche Sprachregionen und Preissegmente im Verband vertreten.

Die IG Swiss Made, BL und Jean Marc Vuithier stellen die Rechtmässigkeit von Verordnungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, in Frage. ccrs vermisst im erläuternden Bericht präzisere Ausführungen zur Vereinbarkeit der Verordnung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

2.2. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 1 Abs. 1 Uhrenbegriff

FDP, Travail.Suisse, FH, Blösch, CNCI/CCIJ, VDK und HIV begrüssen, dass der Uhrenbegriff neu auch Smartwatches einschliesst – das berücksichtige die technische Entwicklung. Zudem verhindere die Erweiterung des Uhrenbegriffes eine Marktverzerrung zwischen herkömmlichen Uhren und Smartwatches (FH). Demgegenüber sind nach Auffassung der IG Swiss Made jegliche Vorgaben für Smartwatches zu streichen, weil die FH, auf deren Vorschlag die neue Formulierung dieser Bestimmung beruhe, für diese Kategorie von Uhren nicht repräsentativ sei. Gemäss Fossil müsse bei einer Regelung von «Swiss made»-Kriterien für Smartwatches berücksichtigt werden, dass deren Entwicklung und Herstellung wesentlich von denjenigen traditioneller Uhren abweiche.