Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
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Abbildung 6: Durchschnittliche Preisentwicklung pro MB für übertragene Daten
für Schweizer Kundinnen und Kunden in der EU/im EWR im Ver-
gleich zur Preisobergrenze der EU, 2009 Q1 - 2015 Q1, in EURO exkl. MwSt. (Quelle BAKOM)
Die Roaming-Preise für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten stehen unter anderem aufgrund von Vergleichen mit den Preisen in der EU schon seit einigen Jahren auch im politischen Fokus. Europa stellt für Auslandreisen das beliebteste Reiseziel dar.12 Dem Bundesrat wurden mehrere parlamentarische Vorstösse, darunter die Motionen Fuchs 11.3472 "Faire Handy- und SMS-Gebühren auch für Schweizerinnen und Schweizer" und Wyss 11.3524 "Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland", eingereicht.
Weiter ist die gesetzliche Verankerung von Informationspflichten der Anbieterinnen gegenüber dem BAKOM in Sachen internationales Roaming derzeit ungenügend. Die Möglichkeit, die Marktbeobachtung und -entwicklung gezielt zu verfolgen bzw. Analysen des Marktes zu erstellen und gegebenenfalls auf einer qualifizierten Informationsgrundlage basierende Massnahmen abzuleiten, liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse. Die Transparenz der Preisentwicklung und deren Vergleich mit dem Ausland im Bereich internationales Roaming muss gewährleistet werden können.
Eine Interventionsmöglichkeit wäre zudem ein bilaterales Abkommen z. B. mit der EU zum internationalen Roaming. Hierfür bestehen zwar grundsätzlich gesetzliche Grundlagen. Damit jedoch Kernelemente der EU-Bestimmungen wie sowohl per se die beschriebenen Preisobergrenzen13 als künftig auch die mögliche Aufhebung von Roaming-Aufschlägen14 übernommen werden und Wirkung entfalten könnten, müssten die gesetzlichen Grundlagen für Preisobergrenzen geschaffen werden.
Schliesslich kann beobachtet werden, dass die Mobilfunkanbieterinnen die effektiv genutzte Gesprächszeit bzw. die effektiv genutzten Daten ihrer Kundinnen und Kunden des internationalen Roaming nur minutengenau bzw. auf Megabyte genau abrechnen statt sekundengenau bzw. auf Kilobyte genau. Zumindest im EU-Raum15
12 Gemäss BfS (2013) führten im Jahr 2012 87.5% aller Auslandreisen (mit Übernachtung) in europäische Länder.
13 Vgl. Verordnung (EU) Nr. 531/2012 oder Verordnung (EG) Nr. 717/2007.
14 Vgl. die Vorschläge der Europäischen Kommission (2015) im Rahmen des Connected Continent legislative package.
15 Für EU-Anbieterinnen besteht gemäss der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 für internationales Roaming im EU-Raum die Pflicht zur sekundengenauen Abrechnung nach 30 Sekunden Gespräch und zur Abrechnung auf Kilobyte.