Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/38: Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) · 130 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 99Fedlex · Erläuternder Bericht
3.3.1.3 Notrufdienst
Mögliche Ausdehnung auf weitere Fernmeldedienste und detailliertere Regelung von Leitweglenkung und Standortidentifikation (Art. 20)
Alle Unternehmen profitieren potenziell von einem verbesserten Notrufdienst. Die Anbieterinnen hätten die Kosten für die Umsetzung entsprechender Änderungen zu tragen. Es gibt aktuell ca. 545 gemeldete Anbieterinnen. Potenziell könnten die Pflichten bezüglich Notrufdiensten jedoch auf alle Anbieterinnen, d.h. auch die nicht registrierten, ausgedehnt werden. Die Höhe dieser Kosten und die Anzahl betroffener Anbieterinnen sind zum aktuellen Zeitpunkt schwer zu beziffern und hängen von der konkreten Ausgestaltung der Notrufregulierung ab. Zur Orientierung: Der heutige Notrufdienst über den öffentlichen Telefondienst muss auch von kleinen VoIP-Anbieterinnen umgesetzt werden. Dem BAKOM ist kein Fall bekannt, wo dieser Aufwand eine Firma in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hätte.
3.3.1.4 DNS und Internet-Gouvernanz
Gewährleistung von Rechtssicherheit (insbesondere werden Verordnungsbestim-
mungen auf Gesetzesebene gehoben) und Möglichkeit zur Verpflichtung Dritter zur Wahrnehmung delegierter Aufgaben (Art. 28, 28a und 28b)
Die Unternehmen sind direkt (Registries, Registrars, Resellers, Internetzugangsanbieterinnen, Hosting Providers etc.) oder indirekt als Nutzer von Adressierungselementen betroffen. Sie profitieren von einer höheren Rechtssicherheit und im Bereich der .ch-Adressen von einer höheren Ausfallsicherheit.
Gewährleistung von Rechtssicherheit (insbesondere werden Verordnungsbestim-
mungen auf Gesetzesebene gehoben) (Art. 28, 28a und 28b)
Was die Rechtsunsicherheit aus Sicht der direkt betroffenen Unternehmen angeht, sei darauf hingewiesen, dass zahlreiche mit Adressierungselementen verbundene Geschäftstransaktionen in Frage gestellt werden könnten (privatrechtlicher Vertrag zur Zuteilung von Domainnamen durch Registrare, Beherbergungsvertrag [Hosting], einschliesslich Bereitstellen von Domainnamen, Geschäftsbeziehungen zwischen Registerbetreiberin von .ch und .swiss und Registraren, Bereitstellen von Telefonnummern durch die FDA, Verträge bezüglich des elektronischen Geschäftsverkehrs). Dies würde sich insbesondere auf den Umsatz der Vermarktung von Domainnamen negativ auswirken, der sich jährlich in zweistelliger Millionenhöhe bewegt (mit den 2 Millionen .ch-Domainnamen, deren Verkaufspreis sich auf rund 15 Franken beläuft, wird bereits ein Umsatz von 30 Millionen Franken erzielt). Entsprechend können mittels der Erhöhung der Rechtssicherheit in nicht unerheblichem Masse Transaktionskosten gesenkt und die Investitionssicherheit erhöht werden.